ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klärt auf, was zu tun, wenn der Arbeitsplatz überflutet ist und welche Rechte und Pflichten Beschäftigte haben
Die Unwetter- und Hochwasserlage in weiten Teilen des Landes entspannt sich zunehmend. Tausende Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin von den Auswirkungen der Flutkatastrophe betroffen. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller beantwortet die wichtigsten Fragen der Betroffenen.
Ist der Arbeitsplatz überflutet und die Produktion steht still bzw. kann dort nicht gearbeitet werden, „müssen Beschäftigte trotzdem an ihren Arbeitsplatz kommen, wenn es ihnen möglich ist. Man muss präsent sein und seine Arbeitsleistung anbieten. Einfach zuhause bleiben geht nicht“, so Müller. Möglich ist auch, telefonisch bzw. elektronisch vorab zu klären, wie die Lage im Betrieb ist.
Aufräumarbeiten fallen unter Treuepflicht
Steht etwa die Produktion still, dann kann der Arbeitgeber „auch notwendige Arbeiten verlangen, die man sonst nicht macht. Man kann etwa verpflichtet werden, beim Aufräumen zu helfen.“ Den Arbeitgeber zu unterstützen, damit der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, fällt unter die sogenannte „Treuepflicht“.
Zuspätkommen sind keine Minusstunden
Klar ist: Kann die Arbeit am Arbeitsplatz z. B. aufgrund der Wassermassen oder anderer Schäden nicht gemacht werden kann und wenn der Arbeitgeber Bescheid gibt, dass man nicht kommen muss, „werden den Beschäftigten natürlich keine Urlaubstage abgezogen und sie bekommen weiterhin ihr Entgelt“, stellt der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klar. Wer aufgrund der aktuellen Behinderungen verspätet am Arbeitsplatz eintrifft und davor aber alles versucht hat, pünktlich zu kommen, „muss die versäumte Zeit nicht einarbeiten und es werden auch keine Minusstunden aufgebaut“, so Müller.
Homeoffice kann nicht einseitig angeordnet werden
Viele vom Hochwasser betroffene Unternehmen setzen aktuell auch vermehrt auf Homeoffice. „Wichtig zu wissen ist aber, dass Homeoffice nicht angeordnet werden kann. Es muss immer vereinbart werden. Allerdings: Wenn der Arbeitgeber sagt, dass im Betrieb nicht gearbeitet werden kann und darum ersucht, dass von zuhause gearbeitet wird, und nichts dagegenspricht, empfehlen wir, dies zu tun.”
Sind Schulen und Kindergärten gesperrt, und das Kind braucht Betreuung, so gilt auch das als Dienstverhinderungsgrund. Steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung, können Arbeitnehmer:innen beim Kind bleiben und bekommen weiterhin ihr Entgelt. Auch hier ist wichtig: schnellstmöglich den Arbeitgeber informieren.
Mach den Fakten-Check und finde heraus, welche Partei auf deiner Seite steht, wie du mit Wahlkarte wählen kannst und warum Nichtwählen keine Option ist
Am 29. September ist es für Arbeitnehmer:innen wichtig, eine gute Wahl zu treffen. An diesem Tag wählt Österreich einen neuen Nationalrat. Und viele Gesetze, die der Nationalrat beschließt, betreffen Arbeitnehmer:innen direkt – ob es um die Arbeitszeit geht, ums Pensionsalter, oder um die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Damit die Wahl leichter fällt, gibt es hier einen Überblick mit allen wichtigen Informationen, Daten und Fakten. Außerdem haben wir die wahlwerbenden Parteien gefragt, wer unsere gewerkschaftlichen Forderungen unterstützt und damit auch die Interessen der Arbeitnehmer:innen vertritt.
Beim 38. ÖGB-Aufsatzwettbewerb standen die Themen „Ist KI OK?“, „Give Peace a Chance“ und „Letzte Generation“ zur Auswahl. 25 Schüler:innen aus 3 Schulen gaben dazu ihre Meinung in schriftlicher Form ab. „Ich bin sehr beeindruckt, wie sich die Schüler:innen mit den Themen auseinandersetzen. Und das merkt man bei den Siegeraufsätzen, die dieses Jahr wieder sehr interessant zum Zuhören und wirklich gut gelungen sind“, betonte KR Christian Fußthaler. Anerkennung zeigte auch AKNÖ Vizepräsidentin Angela Fischer in ihren Grußworten den anwesenden Schüler:innen und gratuliert den Sieger:innen herzlichst.
Über den 3. Platz durfte sich Florentina Grabner vom Poly Scheibbs freuen. Sie erörterte beim Thema „Give Peace a Chance!“, dass der Krieg in Europa nicht nur physische Zerstörung und menschliches Leid verursacht, sondern auch die soziale, wirtschaftliche und politische Ebene in Europa beeinflusst.
Über das Thema „Ist KI OK?“ schrieb Moritz Berger von der Sportmittelschule Scheibbs und setzte sich auf den zweiten Platz. Moritz ließ die Einleitung von der künstlichen Intelligenz formulieren und hofft, dass auch in der Schule mit KI gearbeitet und verantwortungsvoll damit umgegangen wird.
Über den 1. Platz in der 8. Schulstufe durfte sich Philipp Wiedner, Sportmittelschule Scheibbs, freuen und auch er beschrieb die Vor- und Nachteile der KI.
Den 1. Platz in der 9. Schulstufe bekam Kathrin Schwaiger vom Scheibbser Poly. In ihrem Beitrag beschrieb sie die aktuelle Situation zum Thema „Die letzte Generation“ sowie die Klimaproblematik und gab zum Denkanstoß, dass wir nur gemeinsam dem Klimawandel entgegenwirken können.
Fragen und Antworten zur Arbeiterkammer und ihrer Wahl
Alle fünf Jahre wählen AK Mitglieder ihr „Arbeitnehmer:innenparlament“ und bestimmen damit die politische Richtung ihrer Interessenvertretung.
Die AK-Wahlen 2024 sind voll im Gange. Alle unselbstständig Beschäftigten wählen dabei ihre Vertreter:innen für das AK-Parlament. Wahlberechtigt sind alle AK-Mitglieder, egal welchen Pass sie haben. oegb.at beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die AK-Wahl.
Du hast die Briefwahl-Unterlagen für die AK Wahl in Wien, NÖ und Burgenland schon in deinem Postkasten gefunden? Bitte nicht wegwerfen! Sondern ausfüllen und gleich aufgeben. Porto übernimmt die AK! Bitte weiterleiten, damit alle Bescheid wissen.
Wer bzw. was ist die Arbeiterkammer?
Die Arbeiterkammer (AK) vertritt die Interessen von fast vier Millionen arbeitenden Menschen in Österreich. Sie kämpft für deren Rechte in der Arbeitswelt – und dafür, dass sie fair bezahlt und rechtlich abgesichert sind. Neben den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sind auch Lehrlinge, Arbeitslose und Menschen in Karenz AK-Mitglieder und können somit die gesamten Leistungen der AK nutzen.
Was haben der ÖGB und die AK gemeinsam? Warum sind sie so wichtig?
Arbeitnehmer:innen haben gemeinsame Interessen: Faire Bezahlung, geregelte Arbeitszeiten, zusätzliche Urlaubstage, usw. Wenn jede:r alleine versuchen würde, diese Interessen durchzusetzen, wäre das sicher schwierig. Deshalb gibt es Interessenvertretungen, die die gemeinsamen Anliegen verteidigen und für Verbesserungen kämpfen. Für die Arbeitnehmer:innen machen das die AK und der ÖGB. Die AK prüft Gesetze und berät Beschäftigte, wenn sie ein Problem in der Arbeit haben. Sie kämpft dafür, dass sie fair bezahlt werden und rechtlich abgesichert sind. Der ÖGB und seine Gewerkschaften sind direkt in den Betrieben vor Ort. Zum Beispiel mit dem Betriebsrat oder einem Jugendvertrauensrat. Sie kümmern sich um die Beschäftigten in den Betrieben. Die Gewerkschaften verhandeln zudem auch regelmäßig Kollektivverträge und versuchen auch hier immer das Beste für die Arbeitnehmer:innen rauszuholen. Dabei helfen AK-Studien, wichtige Forderungen können so mit Zahlen und Fakten untermauert werden. Diese Teamarbeit von AK und ÖGB garantiert den Beschäftigten eine starke Vertretung auf allen Ebenen.
Die AK ist das Parlament der Arbeitnehmer:innen – wie funktioniert dieses?
Die AK ist in neun selbstständigen Arbeiterkammern organisiert: in jedem Bundesland eine. Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der AK in ihrem Bundesland ihre politische Vertretung – eben das Parlament der Arbeitnehmer:innen. Diese gewählten Kammerräte und Kammerrätinnen (das sind so etwas wie Abgeordnete) bilden die Vollversammlung. Diese wählt dann den Vorstand und die Präsidenten und Präsidentinnen der jeweiligen Länderkammern. Die Dachorganisation über den neun Länderkammern ist die Bundesarbeitskammer – ihr Sitz ist die AK Wien.
Was ist die AK Wahl?
Alle fünf Jahre wählen die AK-Mitglieder in ganz Österreich in direkter und geheimer Wahl – ähnlich wie bei der Nationalratswahl – ihr Parlament. Es gibt verschiedene politische Gruppierungen – die Fraktionen. Mit ihrer Stimme bestimmen die AK-Mitglieder den politischen Kurs der AK für die nächsten Jahre.
Warum ist es wichtig, zur AK Wahl zu gehen?
Die Antwort ist ganz einfach: Je stärker die AK ist, desto besser kann sie für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen kämpfen. Und auch weil jede und jeder Einzelne den politischen Kurs der AK für die nächsten fünf Jahre mitbestimmen kann. Das heißt: Je mehr Menschen zur AK-Wahl gehen, desto besser.
Wann ist die nächste AK Wahl?
Auch heuer finden wieder AK-Wahlen statt – den Auftakt haben im Jänner die Bundesländer Salzburg, Vorarlberg und Tirol gemacht, im April wird in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und in der Steiermark gewählt. Die wichtigsten Informationen zur Wahl erhalten die Mitglieder rechtzeitig vom AK Wahlbüro. Es informiert sie zum Beispiel darüber, wann und wo genau sie wählen können, wie und wann sie eine Wahlkarte erhalten und ob sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen können, wenn sie nicht automatisch wahlberechtigt sind.
Wo kann ich wählen?
Direkt im Betrieb, wenn dort ein sogenannter Betriebswahlsprengel eingerichtet ist. Das ist in den meisten großen und mittleren Betrieben der Fall. Wer zum Zeitpunkt der Wahl wegen Urlaub oder Jobwechsel verhindert ist, kann auch eine Wahlkarte beantragen.
Im Betrieb ist kein Betriebswahlsprengel eingerichtet? Dann wird eine Wahlkarte an die Arbeitnehmer:innen zugeschickt. Diese kann per Post retourniert oder persönlich in einem der öffentlichen Wahllokale abgegeben werden.
Bin ich wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle AK-Mitglieder, unabhängig von ihrer Nationalität.
Automatisch wahlberechtigt sind jene Mitglieder, die am Stichtag – das ist einige Wochen vor der Wahl – in einem unselbständigen oder freien Dienstverhältnis stehen. Wer am Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert, Zivil- oder Präsenzdiener oder arbeitslos ist, kann sich in die Wählerliste eintragen lassen. Alle Informationen dazu werden vom AK Wahlbüro rechtzeitig schriftlich verschickt.
Am 20. September gehen wir auf die Straße! Während die Abgeordneten im Nationalrat zur ersten regulären Sitzung nach dem Sommer zusammenkommen, stehen wir geschlossen Hand in Hand rund ums Parlament und bilden gemeinsam eine Menschenkette. Wir fordern die Politik auf: Stoppt endlich die Teuerung!
Worauf warten die Regierungsparteien? Die Inflationsrate ist immer noch viel zu hoch, Arbeitnehmer:innen können sich ihr Leben kaum noch leisten. Eine Familie mit zwei Kindern muss allein für Lebensmittel rund 1.234 Euro im Jahr mehr ausgeben als vor einem Jahr.
Gleichzeitig steigen die Mieten und die Energiepreise sinken viel zu langsam. Immer mehr Kinder sind armutsgefährdet. Aber die Bundesregierung setzt die notwendigen inflationsdämpfenden Schritte nicht!
Als Gewerkschaften und ÖGB werden wir in den kommenden Kollektivvertragsrunden alles geben, um die Löhne und Gehälter diesen extremen Preissteigerungen anzupassen. Dafür kämpfen wir!
Am 20. September schließen wir gemeinsam eine Menschenkette rund ums Parlament und fordern die Bundesregierung auf, die Sorgen der Menschen endlich ernst zu nehmen und inflationssenkende Maßnahmen zu setzen.
WANN? 20.09.2023, ab 17 Uhr (um 18 Uhr wird die Menschenkette geschlossen) WO? Rund um das Parlament in Wien unter Einhaltung der gesetzlichen Bannmeile
Der Treffpunkt für die Teilnehmer:innen aus der Steiermark wird rechtzeitig bekannt gegeben. Nach dem Auflösen der Menschenkette treffen wir uns ab 18:15 Uhr am Maria-Theresien-Platz (zwischen Kunst- und Naturhistorischem Museum) zu einem Abschlussevent mit Reden, Musik und Verpflegung.
Für ein gutes und leistbares Leben für alle.
Gemeinsam sind wir stark!
Du möchtest dabei sein und benötigst Unterstützung bei der Anreise?
Wir organisieren diverse Mitfahrgelegenheiten aus unserem Bundesland. Bei Bedarf bzw. genügend Anmeldungen werden wir zusätzliche Einstiegsstellen festlegen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung in den Regionalbüros (auch Selbstfahrer:innen!) bis 15.09.2023.
An- und Abreise erfolgt für die Region Mostviertel/Eisenstraße mit dem Bus:
Überreichung der Preise an talentierte Schreibkünstler
Beim 37. ÖGB Aufsatzwettbewerb standen die Themen „Willkommen im Energiesparmodus“, „Für immer jung“ und „Wenn die Lieferketten reißen“ zur Auswahl. 16 Schüler aus 3 Schulen gaben dazu ihre Meinung in schriftlicher Form ab. „Für die Jury war es dieses mal aufgrund der wenigen Einsendungen leichter zu bewerten, hoffen aber trotzdem, dass wir im nächsten Schuljahr wieder mehr Schüler:innen und auch die Lehrkräfte zur Teilnahme bewegen können“, betonte KR Christian Fußthaler.
Über den 3. Platz durfte sich Hannah Woller von der SMS Scheibbs freuen. Sie erörterte beim Thema „Für immer jung“ warum auch schon die Jugend sich verschönern lassen wollen.
Zum selben Thema schrieb Aleyna Köberl von der MS Oberndorf und setzte sich damit auf den zweiten Platz.
Über den 1. Platz in der 8. Schulstufe durfte sich Simon Gröbner, auch aus MS Oberndorf, durchsetzen. Er beschrieb im Aufsatz über das Thema „Willkommen im Energiesparmodus – Energie wird knapp und immer teurer“ gekonnt über die Energiepreise und wie wir im Alltag Einsparungen leisten können.
Den 1. Platz in der 9. Schulstufe bekam Michael Wagner vom Scheibbser Poly. In seinem Beitrag schilderte er über die Einsparungen in der Familie, und dass es letzte Weihnachten keine elektrischen Lichter mehr als Dekorationsmaterial eingeschaltet wurden.
Zum Thema „Wenn die Lieferketten reißen“ wurde kein Aufsatz eingereicht.
Für die Jurymitglieder Daniela Fux und Johann Pöcksteiner war es der letzte Wettbewerb. „Nach 20 Jahren als Jurymitglied wird es Zeit, diese Tätigkeit an die nächste Generation zu übergeben“ so Daniela Fux. Ihnen wurde als Dank für ihre langjährige Tätigkeit die neue geschaffene Skulptur „Der Vorleser“ überreicht.