45 Arbeitsjahre sind genug – ÖGB gegen Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung

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Laut Regierungsprogramm sind erstmal keine Verschlechterungen geplant. Trotzdem soll „Hacklerregelung“ abgeschafft werden

Seit Jahresanfang gilt wieder die sogenannte abschlagsfreie „Hacklerregelung“. So werden Personen, die 45 Arbeitsjahre erworben haben und vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, keine Pensionsabschläge mehr abgezogen. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz soll diese Bestimmung aber bald wieder abgeschafft werden.

Abschaffung durch die Hintertür?

Der ÖGB hat das Regierungsprogramm selbst auf die abschlagsfreie „Hacklerregelung“ (45 Arbeitsjahre-Regelung) geprüft und dazu kein einziges Wort gefunden. Trotzdem unterstreicht Bundeskanzler Kurz in einem ORF-Interview, dass die Regierung die abschlagsfreie Hacklerregelung überarbeiten wird: „Wir müssen uns sicherlich anschauen, wie wir das reparieren können.“

ÖGB spricht sich dagegen aus

ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann ist gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung: „Die Regierung muss daran arbeiten, dass es ein gutes Leben für alle arbeitenden Menschen in Österreich gibt – Frauen gegen Männer auszuspielen, ist keine Lösung.“ Die Forderung, die Pensionen der Frauen anzuheben, steht dazu jedoch in keinem Widerspruch. Dazu braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. „Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und erhöht die Gefahr der Altersarmut“, unterstreicht Schumann.

Die Regierung muss daran arbeiten, dass es ein gutes Leben für alle arbeitenden Menschen in Österreich gibt – Frauen gegen Männer auszuspielen, ist keine Lösung.

Auch die Anrechnung von Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes bei der abschlagsfreien 45 Arbeitsjahre-Regelung sowie die Neuberechnung aller Pensionsleistungen ohne Abschläge bei jenen Menschen, die zwischen 2014 und 2019 in Pension gegangen sind, sind Forderungen, für die der ÖGB einsteht. Zusätzlich sollte die Regelung auch auf BeamtInnen sowie für definitiv gestellte Beschäftigte der Bahn und der Post ausgedehnt werden.