Urlaub in Corona-Zeiten

Das ist für ArbeitnehmerInnen wichtig

Neun Regeln für Auslandsreisen und alle Infos zu Reisebeschränkungen

Dem unbeschwerten, leichten Urlaubsgefühl werden heuer einige Grenzen gesetzt – angesichts der  COVID19-Pandemie gelten für Auslandsreisen ganz besondere Spielregeln.

Das Allerwichtigste: Schon vor der Reise sollte man sich über die Situation im Urlaubsland gut informieren, die Sicherheitsregeln vor Ort beachten (Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen) und sich während des Urlaubs dran halten.

Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher sein können, dass sie nach ihrem Urlaub ihren Lohn oder ihr Gehalt wie gewohnt weiterbekommen, haben wir gemeinsam mit der Regierung und den anderen Sozialpartnern ein Handbuch erarbeitet. Darin beantworten wir die vielen offenen Fragen zum Thema „Urlaub 2020“.

Die wichtigsten Punkte:

1. Kann ich in ein europäisches Land fahren, um dort Urlaub zu machen?

Ja, das ist möglich. Derzeit kann man in die meisten europäischen Länder reisen, ohne bei der Rückkehr nach Österreich entweder in Heim-Isolation oder einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen.

2. Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland krank werde und es einen Infektionsverdacht gibt?

Wenn ich nach meiner Rückkehr Covid19-Symptome verspüre, die Gesundheitshotline 1450 anrufe und mir gesagt wird, ich solle das Haus nicht mehr verlassen, dann ist es ab diesem Zeitpunkt keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Dann greift das Epidemiegesetz. Dann bekomme ich meinen Lohn/Gehalt wie gewohnt weiter bezahlt, bis mir die Behörden sagen, ich muss nicht mehr zu Hause bleiben.

3. Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkomme und meine Arbeit antreten kann?

Du bekommst dein Entgelt nur dann weiterbezahlt, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt: Nur wenn du alle Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten hast, bekommst du weiter dein Geld. Du musst deinen Chef oder deine Chefin umgehend von deiner Erkrankung verständigen und – falls verlangt – ein ärztliches Attest vorlegen.

Du hast keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn du erkrankst und z. B. vorher auf einer Party warst, wo keine Sicherheitsregeln eingehalten wurden oder du aus fremden Gefäßen getrunken hast oder gemeinsam mit jemand anderen einen Strohhalm benutzt hast.

4. Was passiert, wenn ich in einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 Urlaub mache und dort am Coronavirus erkranke?

Wenn du dort krank im Bett liegst bzw. von den Behörden Isolation verordnet bekommen hast und nicht rechtzeitig zu deiner Arbeit erscheinen kannst, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

5. Was passiert, wenn ich mich im Ausland zwar nicht mit dem Corona-Virus aber zum Beispiel mit einem grippalen Infekt anstecke und dann zuhause krank werde?

In dem Fall ist es ganz klar: Du hast weiter Anspruch auf dein Entgelt.

6. Was passiert, wenn die Behörden verlangen, dass ich nach meiner Rückkehr nach Österreich mich in Heimquarantäne begeben muss?

Diese Regelung gilt derzeit für Länder wie z.B. Schweden, Portugal oder auch Großbritannien. Für die Zeit der Isolation bekommst du kein Entgelt. Das kannst du umgehen, indem du bei der Rückkehr nach Österreich einen Corona-Test machst.

7. Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen?

Nein. Es geht nicht, dass mein Chef oder meine Chefin mir verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Ich muss meinem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld meiner Reise sagen, wohin ich fahre.

8. Kann mich mein Arbeitgeber nach meiner Reise fragen, wo ich war?

JA, das ist erlaubt. Wenn ich zum Beispiel in einem Land war, für das es eine Reisewarnung gibt, dann kann mich der Arbeitgeber sehr wohl auffordern, von zu Hause aus zu arbeiten, als ins Homeoffice zu gehen. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es aber nicht haben.

9. Wenn ich Urlaub in Österreich mache und mich hier mit Corona anstecke, bekomme ich dann wie gewohnt meinem Lohn/Gehalt weiterbezahlt?

Ja, weil auch hier gilt: Sobald ich mich bei den Behörden melde, gilt das Epidemiegesetz und ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Ob vor, nach oder während deines Urlaubs – wir sind immer für dich da. Wir setzen uns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und kämpfen für die Rechte unserer Mitglieder.

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