Praktikum: Worauf man achten muss
Wer in den Ferien arbeitet, sollte wissen – Geht es um eine Ausbildung oder einen Job?
Wer einen der begehrten Ferienjobs oder eine der Praktikums-Stellen ergattert hat, sollte spätestens jetzt einige Fragen klären, damit der erste Kontakt mit der Arbeitswelt ein positiver ist und am Ende keine bösen Überraschungen warten. Das Wichtigste ist, den Unterschied zwischen Ferienjob und Praktikum zu kennen.
Ferienjob muss normal bezahlt werden
Wer in den Ferien einfach nur Geld verdienen will, sucht sich am besten einen Ferienjob. Dabei handelt es sich aus arbeitsrechtlicher Sicht um ein befristetes Dienstverhältnis, das dementsprechend laut Kollektivvertrag bezahlt werden muss. In der Regel gelten bei einem Ferienjob auch alle anderen Bestimmungen, die der Kollektivvertrag enthält, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Auf Dienstzettel bestehen
Wer mehr als ein Monat lang arbeitet, muss einen Dienstzettel erhalten. Philipp Ovszenik, Bundesjugendssekretär der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), empfiehlt aber, immer – also auch wenn man weniger als ein Monat arbeitet – auf einen Dienstzettel zu bestehen. Auf diesem müssen nämlich die Tätigkeit, der Beginn und das Ende der Beschäftigung, das Arbeitsausmaß, die Arbeitszeit und die Bezahlung festgehalten werden.
Urlaub, Pausen, Versicherung
Wer arbeitet, hat auch eine Pause verdient. „Jugendliche dürfen nur maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten, Überstunden sind grundsätzlich verboten“, erklärt der ÖGJ-Bundesjugendsekretär. Ab 4,5 Stunden Arbeit steht Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu.
Es ist immer sinnvoll, Arbeitszeiten aufzuzeichnen.
Philipp Ovszenik, Gewerkschaftsjugend
Da der Ferienjob ein normales befristetes Dienstverhältnis ist, hat man in einem Monat zwei Urlaubstage erworben. „Die werden beim Ferienjob nicht immer konsumiert. Daher ist es wichtig, am Ende auf seinem Gehaltszettel zu kontrollieren, ob diese Urlaubstage ausbezahlt wurden“, so der Jugendsekretär. Auf dem Lohn-/ oder Gehaltszettel müssen außerdem das aliquote Urlaubs- und Weihnachtsgeld und allfällige Überstunden angeführt sein. „Und man muss korrekt sozialversichert sein, also kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert.„
Kein Kaffeekochen im Praktikum
Vom Ferienjob zu unterscheiden, ist ein Pflichtpraktikum. Verpflichtende Praktika sind etwa in Berufsbildenden Schulen wie der HTL, HBLA oder HAK typisch. Diese werden im Schul- oder Studienplan vorgeschrieben, im Gegensatz zum Ferienjob handelt es sich dabei um ein Ausbildungsverhältnis. Dementsprechend sind im Rahmen eines Pflichtpraktikums Tätigkeiten zu erledigen, die mit der Ausbildung zu tun haben. „Kaffeekochen oder Kopieren gehört nicht dazu“, stellt Christian Hofmann klar. Er ist Bundesjugendsekretär der Gewerkschaft GPA, die auch Praktikant*Innen organisiert und berät.
Das Problem beim Thema Praktikum ist, dass oft ein Praktikum angeboten wird, die Betroffenen aber normal im Betrieb mitarbeiten, dafür aber nicht entsprechend bezahlt werden.
Christian Hofmann, Gewerkschaft GPA
Die Bezahlung im Pflichtpraktikum ist meist niedriger als in einem Ferienjob, weil Pflichtpraktikant*innen keine Arbeitskräfte, sondern zur Ausbildung im Betrieb sind. In vielen Branchen gibt es dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag.
Unterschiede zwischen Ferienjob und Praktikum
Das gilt beim Ferienjob:
- Arbeitsverhältnis (befristetes Dienstverhältnis)
- lt. Kollektivvertrag bezahlt
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- 2 Urlaubstage pro Monat oder Ausbezahlung des Urlaubs am Ende des Ferienjobs (Urlaubsersatzleistung)
- Dienstzettel
- Achte auf Arbeitszeiten und Pausen – notier sie dir auf einem Zettel oder in einer App
- Unfallversichert
- Anmeldung bei der Sozialversicherung (ÖGK) – kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert
- nach dem Ferienjob: Check deinen Gehaltszettel, ob korrekt abgerechnet wurde! Und hol dir Geld vom Finanzamt zurück – mach einen Steuerausgleich.
Egal ob Ferienjob oder Pflichtpraktikum – wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, wende dich an deine Gewerkschaft!
Das gilt beim Pflichtpraktikum:
- Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
- Im Schul- oder Studienplan vorgeschrieben
- Bezahlung lt. Kollektivvertrag, wenn dort geregelt
- beim Arbeitsverhältnis haben Praktikant*innen mehr Rechte, zB. auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Sonderzahlungen
- In jedem Fall, alles schriftlich festhalten: Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeiten, Entlohnung, sonstige Verhütung (Verpflegung, Quartier,…)
- Achte auf Arbeitszeiten und Pausen – notier sie dir auf einem Zettel oder in einer App
- Im Ausbildungsverhältnis unfallversichert – im Arbeitsverhältnis volle Pflichtversicherung wie beim Ferienjob (Anmeldung bei der ÖGK)
- nach dem Pflichtpraktikum: Check deinen Gehaltszettel, ob korrekt abgerechnet wurde! Und hol dir Geld vom Finanzamt zurück – mach einen Steuerausgleich
Wo du Hilfe bekommst
Wer vorher seine Rechte kennt, kann sich besser vor der Ausbeutung schützen und hat dann auch positivere Erlebnisse in der Arbeit und im Praktikum. Wichtig ist auf jeden Fall zu wissen, ob man ein Praktikum oder einen Ferienjob absolviert. Wer ungerecht behandelt wurde oder zu wenig Geld bekommen hat, kann und sollte sich an die Gewerkschaft wenden.
Egal ob im Ferienjob, im Praktikum oder später im Beruf – es ist immer wichtig eine Vertretung zu haben. Die Gewerkschaftsjugend setzt sich vor allem für bessere Ausbildungsbedingungen sowie faire und bezahlte Praktika ein.