Gewerkschaftsschule 2025-2027

Lehrgang für praktische Gewerkschaftsarbeit in deiner Nähe!

In einer für die Arbeitnehmer:innen immer härter werdenden Zeit ist es wichtiger denn je mit dem richtigen „Know how“ und Handwerkszeug ausgestattet zu sein, um die Interessen der arbeitenden Bevölkerung wirksam und effektiv vertreten zu können. Lebenslanges Lernen ist schon lange keine Floskel mehr, sondern mittlerweile zur unabdingbaren Notwendigkeit geworden, um den Herausforderungen des Arbeitsmarktes gewachsen zu sein. Die rasante gesellschaftliche Veränderung erfordert geistige Flexibilität und Teamfähigkeit. Persönliche Weiterbildung ist zur Voraussetzung für eine erfolgreiche Selbstbehauptung geworden. Die niederösterreichische Gewerkschaftsschule bietet dir die Möglichkeit ganz in deiner Nähe dieses Rüstzeug zu erwerben!

Arbeit und Hochwasser: Was Beschäftigte jetzt wissen müssen

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klärt auf, was zu tun, wenn der Arbeitsplatz überflutet ist und welche Rechte und Pflichten Beschäftigte haben

Die Unwetter- und Hochwasserlage in weiten Teilen des Landes entspannt sich zunehmend. Tausende Arbeitnehmer:innen sind aber weiterhin von den Auswirkungen der Flutkatastrophe betroffen. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller beantwortet die wichtigsten Fragen der Betroffenen.  

Ist der Arbeitsplatz überflutet und die Produktion steht still bzw. kann dort nicht gearbeitet werden, „müssen Beschäftigte trotzdem an ihren Arbeitsplatz kommen, wenn es ihnen möglich ist. Man muss präsent sein und seine Arbeitsleistung anbieten. Einfach zuhause bleiben geht nicht“, so Müller. Möglich ist auch, telefonisch bzw. elektronisch vorab zu klären, wie die Lage im Betrieb ist.  

Aufräumarbeiten fallen unter Treuepflicht 

Steht etwa die Produktion still, dann kann der Arbeitgeber „auch notwendige Arbeiten verlangen, die man sonst nicht macht. Man kann etwa verpflichtet werden, beim Aufräumen zu helfen.“ Den Arbeitgeber zu unterstützen, damit der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, fällt unter die sogenannte „Treuepflicht“.  

Zuspätkommen sind keine Minusstunden 

Klar ist: Kann die Arbeit am Arbeitsplatz z. B. aufgrund der Wassermassen oder anderer Schäden nicht gemacht werden kann und wenn der Arbeitgeber Bescheid gibt, dass man nicht kommen muss, „werden den Beschäftigten natürlich keine Urlaubstage abgezogen und sie bekommen weiterhin ihr Entgelt“, stellt der ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klar. Wer aufgrund der aktuellen Behinderungen verspätet am Arbeitsplatz eintrifft und davor aber alles versucht hat, pünktlich zu kommen, „muss die versäumte Zeit nicht einarbeiten und es werden auch keine Minusstunden aufgebaut“, so Müller.  

Homeoffice kann nicht einseitig angeordnet werden 

Viele vom Hochwasser betroffene Unternehmen setzen aktuell auch vermehrt auf Homeoffice. „Wichtig zu wissen ist aber, dass Homeoffice nicht angeordnet werden kann. Es muss immer vereinbart werden. Allerdings: Wenn der Arbeitgeber sagt, dass im Betrieb nicht gearbeitet werden kann und darum ersucht, dass von zuhause gearbeitet wird, und nichts dagegenspricht, empfehlen wir, dies zu tun.” 

Sind Schulen und Kindergärten gesperrt, und das Kind braucht Betreuung, so gilt auch das als Dienstverhinderungsgrund. Steht keine andere Betreuungsperson zur Verfügung, können Arbeitnehmer:innen beim Kind bleiben und bekommen weiterhin ihr Entgelt. Auch hier ist wichtig: schnellstmöglich den Arbeitgeber informieren.  

Mehr Infos gibt es auf oegb.at. 

Grafik: Gute Wahl, gutes Leben

Deine Stimme zählt!

Alle Infos zur Nationalratswahl

Mach den Fakten-Check und finde heraus, welche Partei auf deiner Seite steht, wie du mit Wahlkarte wählen kannst und warum Nichtwählen keine Option ist

Am 29. September ist es für Arbeitnehmer:innen wichtig, eine gute Wahl zu treffen. An diesem Tag wählt Österreich einen neuen Nationalrat. Und viele Gesetze, die der Nationalrat beschließt, betreffen Arbeitnehmer:innen direkt – ob es um die Arbeitszeit geht, ums Pensionsalter, oder um die Sicherheit am Arbeitsplatz. 

Damit die Wahl leichter fällt, gibt es hier einen Überblick mit allen wichtigen Informationen, Daten und Fakten. Außerdem haben wir die wahlwerbenden Parteien gefragt, wer unsere gewerkschaftlichen Forderungen unterstützt und damit auch die Interessen der Arbeitnehmer:innen vertritt.

ÖGB Aufsatzwettbewerb

Die Jugend macht sich Gedanken

Beim 38. ÖGB-Aufsatzwettbewerb standen die Themen „Ist KI OK?“, „Give Peace a Chance“ und „Letzte Generation“ zur Auswahl. 25 Schüler:innen aus 3 Schulen gaben dazu ihre Meinung in schriftlicher Form ab. „Ich bin sehr beeindruckt, wie sich die Schüler:innen mit den Themen auseinandersetzen. Und das merkt man bei den Siegeraufsätzen, die dieses Jahr wieder sehr interessant zum Zuhören und wirklich gut gelungen sind“, betonte KR Christian Fußthaler. Anerkennung zeigte auch AKNÖ Vizepräsidentin Angela Fischer in ihren Grußworten den anwesenden Schüler:innen und gratuliert den Sieger:innen herzlichst.

Über den 3. Platz durfte sich Florentina Grabner vom Poly Scheibbs freuen. Sie erörterte beim Thema „Give Peace a Chance!“, dass der Krieg in Europa nicht nur physische Zerstörung und menschliches Leid verursacht, sondern auch die soziale, wirtschaftliche und politische Ebene in Europa beeinflusst.

Über das Thema „Ist KI OK?“ schrieb Moritz Berger von der Sportmittelschule Scheibbs und setzte sich auf den zweiten Platz. Moritz ließ die Einleitung von der künstlichen Intelligenz formulieren und hofft, dass auch in der Schule mit KI gearbeitet und verantwortungsvoll damit umgegangen wird.

Über den 1. Platz in der 8. Schulstufe durfte sich Philipp Wiedner, Sportmittelschule Scheibbs, freuen und auch er beschrieb die Vor- und Nachteile der KI.

Den 1. Platz in der 9. Schulstufe bekam Kathrin Schwaiger vom Scheibbser Poly. In ihrem Beitrag beschrieb sie die aktuelle Situation zum Thema „Die letzte Generation“ sowie die Klimaproblematik und gab zum Denkanstoß, dass wir nur gemeinsam dem Klimawandel entgegenwirken können.

AK WAHL 2024

Das endgültige Ergebnis der AK-Wahl 2024 steht fest. 

Endgültiges Wahlergebnis in Stimmen 2024 © AK Niederösterreich,

Endgültiges Wahlergebnis in den Betriebswahlsprengeln 2024 © AK Niederösterreich,

Endgültiges Wahlergebnis Mandatsverteilung in der Vollversammlung 2024 © AK Niederösterreich,