Internationaler Frauentag 2018

100 Jahre Frauenwahlrecht:

Der ÖGB Frauenvorstand der Thermenregion Wienerwald machten am 9.März in Baden auf den Internationalen Frauentag aufmerksam:

  • In den 1970er Jahren konnte die österreichische Frauenbewegung bedeutende Erfolge erzielen, etwa die Gleichstellung von unehelichen mit ehelichen Kindern und die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bis zum dritten Monat.
  • Einige der heute selbstverständlichen Frauenrechte wurden vor gar nicht allzu langer Zeit erkämpft. So ist die Vergewaltigung in der Ehe oder Lebensgemeinschaft erst seit 1989 strafbar, Diskriminierung sowie sexuelle und allgemeine Belästigung am Arbeitsmarkt seit 1993.
  • Diskriminierung und Ungleichbehandlung gibt es aber auch heute noch:
  1. Frauen verdienen im Schnitt 21,7 Prozent weniger als Männer
  2. Erhalten 40 Prozent weniger Pension
  3. Sind stärker von Altersarmut betroffen
  4. Verrichten einen Großteil der nicht bezahlten Arbeit
  5. Auf dem Weg zu Führungspositionen stoßen Frauen an die „gläserne Decke“
  • „Aus Respekt vor den Taten unserer Vorkämpferinnen müssen wir laut sein, wenn es darum geht, Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen.“

Forderungen der ÖGB-Frauen

Gleiche Chancen am Arbeitsmarkt und gerechte Verteilung von Einkommen nützt Allen

  • AK-Studie zeigt, dass viele Frauen aufgrund fehlender Kinderbetreuung in Teilzeit arbeiten. Das führt dazu, dass
  1. Frauen in Abhängigkeit, entweder vom Partner oder vom Staat, geraten.
  2. Frauen im Alter besonders von Altersarmut betroffen sind

Es braucht:

  1. Gleicher Stundenlohn für Vollzeit- und Teilzeitarbeitskräfte (z.B. Zuschläge, Zulagen, Sozialleistungen, Prämien und Sachleistungen)
  2. Ausbau flächendeckender, ganztägiger und leistbarer Kinderbetreuung – vor allem am Land, um Vollzeiterwerbstätigkeit zu ermöglichen
  3. Weiterentwicklung der Einkommenstransparenz auf betrieblicher Ebene
  4. Lohntransparenzgesetz. Innerbetriebliche Offenlegung aller Gehälter (damit Frauen wissen, wie viel ihre Kollegen verdienen)
  5. „Unsere Forderung auf einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.700 Euro bleibt aufrecht.“

 

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