ÖGB-Forderung umgesetzt

Notstandshilfe: Anrechnung des Partnereinkommens fällt weg

Seit 1. Juli 2018 wird bei der Berechnung der Notstandshilfe das Partnereinkommen nicht mehr angerechnet. Es spielt keine Rolle mehr, was der Partner/die Partnerin verdient. Eine jahrzehntelange Forderung des ÖGB, hier insbesondere der ÖGB-Frauen, wurde somit erfüllt.

Wer profitiert:

  • Die Neuerung bringt am meisten jenen Arbeitslosen, die aufgrund des „zu hohen“ Partnereinkommens bisher gar keine Notstandshilfe bekommen haben. Das sind in Österreich etwa 2.500 Personen. Österreichweit sind rund 17.500 – überwiegend weibliche – Arbeitslose davon betroffen.
  • Mehr Geld bekommen auch jene Arbeitslose, deren Notstandshilfebezug durch die Anrechnung des Partnereinkommens geschmälert war (aber nicht zur Gänze weggefallen ist).
  • Jene Gruppe, die aufgrund der Einkommensanrechnung der Partnerin/des Partners keine Geldleistung bekommen und sich deshalb beim AMS auch nicht mehr als arbeitslos vormerken lassen hat. Für sie ist es wichtig, dass sie sich nun beim AMS wieder melden und ihren Anspruch auf Notstandshilfe geltend machen.

Tipp:
Wer Fragen zur neuen Regelung hat, wendet sich am besten an das AMS (www.ams.at). 

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