Ab 1. Juli einheitliche Regelungen für ArbeiterInnen und Angestellte.
Im Oktober, haben SPÖ, FPÖ und Grüne die längst überfällige Angleichung einiger wichtiger arbeitsrechtlicher Bestimmungen Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten beschlossen. Einen „Meilenstein für die Arbeitswelt“ nannte das ÖGB-Präsident Erich Foglar damals. Ein Teil davon tritt am 1. Juli in Kraft: die einheitliche „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“. „Sie ist Ergebnis von zwei Jahren ExpertInnen-Gesprächen. Es wurde ein Modell ausgehandelt, das für die Arbeitgeber nicht zu Mehrkosten führt“, sagte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.
Wer im Krankenstand ist, bekommt Lohn oder Gehalt eine Zeit lang weiter. Erst nach längerer Krankheit springt dann die Krankenkasse ein – mit dem Krankengeld, das aber niedriger ist als das Arbeitseinkommen.
Folgende Regeln gelten nun – für ArbeiterInnen und Angestellte:
Wer innerhalb eines Arbeitsjahres durch Krankheit erstmalig dienstverhindert ist, bekommt für mindestens sechs Wochen das volle Entgelt vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Je länger man im Betrieb beschäftigt ist, desto länger bekommt man das Geld weiterbezahlt. Diese Zeiten gelten nun pro Arbeitsjahr – die einzelnen Krankenstandszeiten in diesem Jahr werden also zusammengezählt. . Eigene Regeln gelten bei Arbeitsunfällen.
Dienstjahre – Krankheit/Unglücksfall – Arbeitsunfall/Berufskrankheit
1. Dienstjahr
6 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr
8 Wochen volles Entgelt pro Anlassfall
2. bis 15. Dienstjahr
8 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr
8 Wochen volles Entgelt pro Anlassfall
16 bis 25. Dienstjahr
10 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr
10 Wochen volles Entgelt pro Anlassfall
26. Dienstjahr und darüber
12 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr
10 Wochen volles Entgelt pro Anlassfall
Die Neuregelung gilt grundsätzlich ab 1. Juli – aber nur für Krankenstände, die in nach diesem Zeitpunkt begonnen Arbeitsjahren eintreten.
Was ändert sich für Angestellte: „Für Angestellte fällt nun die komplizierte Unterscheidung zwischen Erst- und Wiedererkrankung weg. Vor allem bei längeren durchgehenden Krankenständen hat das neue Modell Vorteile gegenüber der alten Regelung“,erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.
Was sich für ArbeiterInnen und Angestellte verbessert: „Nun erhalten alle ArbeitnehmerInnen schon ab dem zweiten Dienstjahr einen Entgeltfortzahlungsanspruch von acht Wochen. Davor war dieser erst ab dem fünften Dienstjahr vorgesehen. Neu ist auch, dass bei einer einvernehmlichen Lösung der Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Lohn/ Gehalt weiterzahlen muss “, sagt Trinko.
Was sich für Lehrlinge verbessert: „Lehrlinge erhalten nun ebenfalls bis zu acht Wochen die volle Lehrlingsentschädigung, statt bisher nur für vier Wochen.“
ACHTUNG: Die Regeln sind im Detail sehr kompliziert. Betroffene ArbeitnehmerInnen wenden sich daher am besten an ihre Gewerkschaft und lassen überprüfen, ob alles korrekt läuft. Kontaktmöglichkeiten: www.oegb.at/gewerkschaften