ÖGB-Forderung umgesetzt

Notstandshilfe: Anrechnung des Partnereinkommens fällt weg

Seit 1. Juli 2018 wird bei der Berechnung der Notstandshilfe das Partnereinkommen nicht mehr angerechnet. Es spielt keine Rolle mehr, was der Partner/die Partnerin verdient. Eine jahrzehntelange Forderung des ÖGB, hier insbesondere der ÖGB-Frauen, wurde somit erfüllt.

Wer profitiert:

  • Die Neuerung bringt am meisten jenen Arbeitslosen, die aufgrund des „zu hohen“ Partnereinkommens bisher gar keine Notstandshilfe bekommen haben. Das sind in Österreich etwa 2.500 Personen. Österreichweit sind rund 17.500 – überwiegend weibliche – Arbeitslose davon betroffen.
  • Mehr Geld bekommen auch jene Arbeitslose, deren Notstandshilfebezug durch die Anrechnung des Partnereinkommens geschmälert war (aber nicht zur Gänze weggefallen ist).
  • Jene Gruppe, die aufgrund der Einkommensanrechnung der Partnerin/des Partners keine Geldleistung bekommen und sich deshalb beim AMS auch nicht mehr als arbeitslos vormerken lassen hat. Für sie ist es wichtig, dass sie sich nun beim AMS wieder melden und ihren Anspruch auf Notstandshilfe geltend machen.

Tipp:
Wer Fragen zur neuen Regelung hat, wendet sich am besten an das AMS (www.ams.at). 

Geld im Krankenstand

Ab 1. Juli einheitliche Regelungen für ArbeiterInnen und Angestellte.

Im Oktober,  haben SPÖ, FPÖ und Grüne die längst überfällige Angleichung einiger wichtiger arbeitsrechtlicher Bestimmungen Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten beschlossen. Einen „Meilenstein für die Arbeitswelt“ nannte das ÖGB-Präsident Erich Foglar damals. Ein Teil davon tritt am 1. Juli in Kraft: die einheitliche „Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall“. „Sie ist Ergebnis von zwei Jahren ExpertInnen-Gesprächen. Es wurde ein Modell ausgehandelt, das für die Arbeitgeber nicht zu Mehrkosten führt“, sagte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.

Wer im Krankenstand ist, bekommt Lohn oder Gehalt eine Zeit lang weiter. Erst nach längerer Krankheit springt dann die Krankenkasse ein – mit dem Krankengeld, das aber niedriger ist als das Arbeitseinkommen.

Folgende Regeln gelten nun – für ArbeiterInnen und Angestellte:

Wer innerhalb eines Arbeitsjahres durch Krankheit erstmalig dienstverhindert ist, bekommt für mindestens sechs Wochen das volle Entgelt vom Arbeitgeber weiterbezahlt. Je länger man im Betrieb beschäftigt ist, desto länger bekommt man das Geld weiterbezahlt. Diese Zeiten gelten nun pro Arbeitsjahr – die einzelnen Krankenstandszeiten in diesem Jahr werden also zusammengezählt. . Eigene Regeln gelten bei Arbeitsunfällen.

Dienstjahre – Krankheit/Unglücksfall  – Arbeitsunfall/Berufskrankheit
1. Dienstjahr
6 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr
8 Wochen volles Entgelt pro Anlassfall

2. bis 15. Dienstjahr
8 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr
8 Wochen volles Entgelt pro Anlassfall

16 bis 25. Dienstjahr
10 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr
10 Wochen volles Entgelt pro Anlassfall

26. Dienstjahr und darüber
12 Wochen volles, 4 Wochen halbes Entgelt pro Arbeitsjahr
10 Wochen volles Entgelt pro Anlassfall

Die Neuregelung gilt grundsätzlich ab 1. Juli – aber nur für Krankenstände, die in nach diesem Zeitpunkt begonnen Arbeitsjahren eintreten.

Was ändert sich für Angestellte: „Für Angestellte fällt nun die komplizierte Unterscheidung zwischen Erst- und Wiedererkrankung weg. Vor allem bei längeren durchgehenden Krankenständen hat das neue Modell Vorteile gegenüber der alten Regelung“,erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.

Was sich für ArbeiterInnen und Angestellte verbessert: „Nun erhalten alle ArbeitnehmerInnen schon ab dem zweiten Dienstjahr einen Entgeltfortzahlungsanspruch von acht Wochen. Davor war dieser erst ab dem fünften Dienstjahr vorgesehen. Neu ist auch, dass bei einer einvernehmlichen Lösung der Arbeitgeber über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Lohn/ Gehalt weiterzahlen muss “, sagt Trinko.

Was sich für Lehrlinge verbessert: „Lehrlinge erhalten nun ebenfalls bis zu acht Wochen die volle Lehrlingsentschädigung, statt bisher nur für vier Wochen.“

ACHTUNG: Die Regeln sind im Detail sehr kompliziert. Betroffene ArbeitnehmerInnen wenden sich daher am besten an ihre Gewerkschaft und lassen überprüfen, ob alles korrekt läuft. Kontaktmöglichkeitenwww.oegb.at/gewerkschaften

Thermenregion bei BetriebsrätInnenkonferenz

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Die Thermenregion war mit über 130 BetriebsrätInnen bei der BetriebsrätInennkonferenz am Montag, den 25. Juni 2018 in St. Pölten vertreten. 

Mit Plakaten und Transparenten ausgestattet fanden sich insgesamt 1.600 BetriebsrätInnen & PersonalvertreterInnen vor dem Arbeitnehmerzentrum in St. Pölten zusammen um gemeinsam ihren Unmut zur Aussprache zu bringen.

Doch das ist erst der Anfang!

WIR SAGEN NEIN ZUM 12-STUNDEN-TAG UND RUFEN ZUR DEMONSTRATION AUF

Freunde und Freundinnen einladen und am wichtigsten: hinkommen, live dabei sein und lautstark gegen den 12-Stunden-Tag und die 60-Stunden-Woche auftreten!

Wir sind bereit!

Treffpunkt
Westbahnhof, Marsch über Mariahilfer Straße und Ring,
Abschlusskundgebung am Heldenplatz.

 

bei Fragen – ANRUFEN

Unbezahlte Überstunden? Jetzt schon mehr als 10 Stunden Arbeit pro Tag? Zeitausgleich 1:1 ohne Zuschläge? Melde dich bei unserer Hotline unter 0800 22 12 00 60 (Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr). Hier kannst du alle Fragen zur Arbeitszeit stellen – gerne auch anonym.

BetriebsrätInnenkonferenz in St. Pölten

1.650 Teilnehmer in St. Pölten: „Regierung fährt in Sackgasse!“

Geplante Änderungen der Arbeitszeit sind ein Frontalangriff auf Arbeitnehmerinnen.

Innen und JugendvertrauensrätInnen aus allen sieben Fachgewerkschaften und aus allen Bezirken Niederösterreichs haben sich am Montag in St. Pölten zu einer Konferenz eingefunden. Grund sind unter anderem die 60-Stunden-Woche und der 12-Stunden-Tag, die die Bundesregierung plant. AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser betonte: „Wir sagen ganz klar, Flexibilisierung ist keine Einbahnstraße. Das habe ich immer wieder klargestellt. Wenn die Regierung trotzdem meint, Geisterfahrer spielen zu müssen, dann werden wir ihnen zeigen, dass sie nicht in einer Einbahn, sondern in einer Sackgasse fahren.“

Die Änderungen der Arbeitszeit seien „ein Frontalangriff auf die Gesundheit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Freizeit und Lohnraub im radikalen Ausmaß“, so Wieser. Er betonte: „Wir werden nicht kampflos zuschauen, wie die sozialstaatlichen Errungenschaften Schritt für Schritt zerschlagen und zerstört werden.“ BetriebsrätInnen, PersonalvertreterInnen und JugendvertrauensrätInnen können die Menschen mobilisieren, haben ein Herz, eine Seele, den Mut und die Entschlossenheit gegen all diese Anschläge auf die arbeitenden Menschen anzukämpfen.

„Es geht um unser Geld, um unsere Zeit und um unsere Gesundheit“, so der PRO-GE Vorsitzende Rainer Wimmer in seiner Rede. „Die Regierung bläst zum Angriff auf die ArbeitnehmerInnen. Wenn die Regierung diese Auseinandersetzung führen will, muss sie wissen, dass sie in den Gewerkschaften einen starken Gegner hat. Wir sind bereit, diesen Konflikt auszutragen und das werden wir kommenden Samstag eindrucksvoll unter Beweis stellen“, rief er zur Teilnahme an der Demonstration des ÖGB am 30. Juni mit Startpunkt um 14 Uhr beim Wiener Westbahnhof auf.

Die Teilnehmenden der Konferenz beschlossen einstimmig eine Resolution gegen die Regierungspläne aus. Sie umfasst folgende Punkte:

  • Wir sprechen uns ausdrücklich gegen den vorliegenden Entwurf zum12-Stunden-Tag bzw. der 60-Stunden-Woche aus und fordern alle Parlamentsparteien auf, diesen nicht zu beschließen.
  • Sollte die Regierung diese Pläne tatsächlich umsetzen, werden wir auf allen Ebenen Ausgleichsmaßnahmen fordern und durchsetzen.
  • Über die betrieblichen Aktivitäten hinaus werden wir gemeinsam mit dem ÖGB für ein soziales und gerechtes Österreich kämpfen. Wir treten mit aller Kraft für kürzere Arbeitszeiten, Wahlrecht zwischen Zeit und Geld und für mehr Planbarkeit in der Arbeitszeit ein.

Weil der Mensch zählt – und nicht der Profit!

Quelle: ÖGB

19. ÖGB Bundeskongress – Faire Arbeit 4.0

Faire Arbeit 4.0 – vernetzt denken, solidarisch handeln
Rund 500 Delegierte haben im Rahmen des ÖGB-Bundeskongresses 2018 von 12.-14. Juni 2018 im Austria Center Vienna PräsidentIn, VizepräsidentInnen und Vorstand des ÖGB gewählt und  das politische Programm sowie die Statuten des ÖGB beschlossen. Der Bericht gibt einen Überblick über die Arbeit und Erfolge des ÖGB und vieler engagierter Menschen.

Das ist der neue Imagespot des ÖGB.

Wir können die Zukunft nicht aufhalten, aber…

 

 

Quelle:  ÖGB

Abschluss BRAK XXV

 

Ersin Cakmak, Zoran Djekic, AK Dir.-Stv. Alfred Kermer, Leiter: Claudia McGrath & Joachim Rieder, Dr. Josef Leitner, Alexander Fritz, Josef Zottl, Julius Mayer, Hannes Wolf

Nach monatelangem Lernen haben alle fleißigen Funktionäre der Thermenregion Wienerwald am 26. April 2018 ihre Prüfungen erfolgreich bestanden!

Wir sind sehr stolz darüber, gute und ausgebildete Funktionäre in unseren Reihen sitzen zu haben, denn nur so kann man für die Mitglieder in den Betrieben auch hilfreich sein. ⇒ Weiter so!! 

Die Thermenregion Wienerwald gratuliert den Absolventen der BRAK XXV nochmals von Herzen.

Wie soll Arbeit

Der Pro-Ge Regionalvorstand unterstützt die Kampagne „Wie soll Arbeit“ mit vollem Einsatz!

Die BetriebsrätInnen der Region setzen sich für ArbeitnehmerInnenrechte ein und werden, wenn nötig, diese auch zu verteidigen wissen.

Pro-Ge FSG Vorsitzender Wolfgang Wallner & Pro-Ge RV Vorsitzender Gerald Kolinsky 

Hier geht’s zur Umfrage ⇒ Wie soll Arbeit

Wie soll Arbeit

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Egal ob in einem Betrieb oder in einer Gemeinde die Thermenregion Wienerwald ist ständig unterwegs um alle Arbeitnehmer zu fragen → wie soll Arbeit?! 

Sei es Wohnen, soziale Sicherheit für Arbeitslose, Pensionen, Gerechtigkeit, Digitalisierung, Arbeitszeit u.v.m.  wir wollen EURE Meinung dazu hören.

Mach auch DU mit unter ⇒ wie soll Arbeit?