Geh zur AK Wahl. Auch du bestimmst mit, für welche Anliegen sich die AK in den nächsten Jahren einsetzen soll. © Elsa Okazaki, AK
Fragen und Antworten zur Arbeiterkammer und ihrer Wahl
Alle fünf Jahre wählen AK Mitglieder ihr „Arbeitnehmer:innenparlament“ und bestimmen damit die politische Richtung ihrer Interessenvertretung.
Die AK-Wahlen 2024 sind voll im Gange. Alle unselbstständig Beschäftigten wählen dabei ihre Vertreter:innen für das AK-Parlament. Wahlberechtigt sind alle AK-Mitglieder, egal welchen Pass sie haben. oegb.at beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die AK-Wahl.
Du hast die Briefwahl-Unterlagen für die AK Wahl in Wien, NÖ und Burgenland schon in deinem Postkasten gefunden? Bitte nicht wegwerfen! Sondern ausfüllen und gleich aufgeben. Porto übernimmt die AK! Bitte weiterleiten, damit alle Bescheid wissen.
Wer bzw. was ist die Arbeiterkammer?
Die Arbeiterkammer (AK) vertritt die Interessen von fast vier Millionen arbeitenden Menschen in Österreich. Sie kämpft für deren Rechte in der Arbeitswelt – und dafür, dass sie fair bezahlt und rechtlich abgesichert sind. Neben den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sind auch Lehrlinge, Arbeitslose und Menschen in Karenz AK-Mitglieder und können somit die gesamten Leistungen der AK nutzen.
Was haben der ÖGB und die AK gemeinsam? Warum sind sie so wichtig?
Arbeitnehmer:innen haben gemeinsame Interessen: Faire Bezahlung, geregelte Arbeitszeiten, zusätzliche Urlaubstage, usw. Wenn jede:r alleine versuchen würde, diese Interessen durchzusetzen, wäre das sicher schwierig. Deshalb gibt es Interessenvertretungen, die die gemeinsamen Anliegen verteidigen und für Verbesserungen kämpfen. Für die Arbeitnehmer:innen machen das die AK und der ÖGB.
Die AK prüft Gesetze und berät Beschäftigte, wenn sie ein Problem in der Arbeit haben. Sie kämpft dafür, dass sie fair bezahlt werden und rechtlich abgesichert sind. Der ÖGB und seine Gewerkschaften sind direkt in den Betrieben vor Ort. Zum Beispiel mit dem Betriebsrat oder einem Jugendvertrauensrat. Sie kümmern sich um die Beschäftigten in den Betrieben. Die Gewerkschaften verhandeln zudem auch regelmäßig Kollektivverträge und versuchen auch hier immer das Beste für die Arbeitnehmer:innen rauszuholen. Dabei helfen AK-Studien, wichtige Forderungen können so mit Zahlen und Fakten untermauert werden.
Diese Teamarbeit von AK und ÖGB garantiert den Beschäftigten eine starke Vertretung auf allen Ebenen.
Die AK ist das Parlament der Arbeitnehmer:innen – wie funktioniert dieses?
Die AK ist in neun selbstständigen Arbeiterkammern organisiert: in jedem Bundesland eine. Alle fünf Jahre wählen die Mitglieder der AK in ihrem Bundesland ihre politische Vertretung – eben das Parlament der Arbeitnehmer:innen. Diese gewählten Kammerräte und Kammerrätinnen (das sind so etwas wie Abgeordnete) bilden die Vollversammlung. Diese wählt dann den Vorstand und die Präsidenten und Präsidentinnen der jeweiligen Länderkammern. Die Dachorganisation über den neun Länderkammern ist die Bundesarbeitskammer – ihr Sitz ist die AK Wien.
Was ist die AK Wahl?
Alle fünf Jahre wählen die AK-Mitglieder in ganz Österreich in direkter und geheimer Wahl – ähnlich wie bei der Nationalratswahl – ihr Parlament. Es gibt verschiedene politische Gruppierungen – die Fraktionen. Mit ihrer Stimme bestimmen die AK-Mitglieder den politischen Kurs der AK für die nächsten Jahre.
Warum ist es wichtig, zur AK Wahl zu gehen?
Die Antwort ist ganz einfach: Je stärker die AK ist, desto besser kann sie für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen kämpfen. Und auch weil jede und jeder Einzelne den politischen Kurs der AK für die nächsten fünf Jahre mitbestimmen kann. Das heißt: Je mehr Menschen zur AK-Wahl gehen, desto besser.
Wann ist die nächste AK Wahl?
Auch heuer finden wieder AK-Wahlen statt – den Auftakt haben im Jänner die Bundesländer Salzburg, Vorarlberg und Tirol gemacht, im April wird in Wien, Niederösterreich, dem Burgenland und in der Steiermark gewählt. Die wichtigsten Informationen zur Wahl erhalten die Mitglieder rechtzeitig vom AK Wahlbüro. Es informiert sie zum Beispiel darüber, wann und wo genau sie wählen können, wie und wann sie eine Wahlkarte erhalten und ob sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen können, wenn sie nicht automatisch wahlberechtigt sind.
Wo kann ich wählen?
Direkt im Betrieb, wenn dort ein sogenannter Betriebswahlsprengel eingerichtet ist. Das ist in den meisten großen und mittleren Betrieben der Fall. Wer zum Zeitpunkt der Wahl wegen Urlaub oder Jobwechsel verhindert ist, kann auch eine Wahlkarte beantragen.
Im Betrieb ist kein Betriebswahlsprengel eingerichtet? Dann wird eine Wahlkarte an die Arbeitnehmer:innen zugeschickt. Diese kann per Post retourniert oder persönlich in einem der öffentlichen Wahllokale abgegeben werden.
Bin ich wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle AK-Mitglieder, unabhängig von ihrer Nationalität.
Automatisch wahlberechtigt sind jene Mitglieder, die am Stichtag – das ist einige Wochen vor der Wahl – in einem unselbständigen oder freien Dienstverhältnis stehen. Wer am Stichtag Lehrling, geringfügig beschäftigt, karenziert, Zivil- oder Präsenzdiener oder arbeitslos ist, kann sich in die Wählerliste eintragen lassen. Alle Informationen dazu werden vom AK Wahlbüro rechtzeitig schriftlich verschickt.