FERIALJOB

Wer in den Ferien arbeitet, sollte vorher klären: Geht es um eine Ausbildung oder einen Job?

Praktikum: Worauf man achten muss

Wer in den Ferien arbeitet, sollte wissen – Geht es um eine Ausbildung oder einen Job?

Wer einen der begehrten Ferienjobs oder eine der Praktikums-Stellen ergattert hat, sollte spätestens jetzt einige Fragen klären, damit der erste Kontakt mit der Arbeitswelt ein positiver ist und am Ende keine bösen Überraschungen warten. Das Wichtigste ist, den Unterschied zwischen Ferienjob und Praktikum zu kennen.

Ferienjob muss normal bezahlt werden

Wer in den Ferien einfach nur Geld verdienen will, sucht sich am besten einen Ferienjob. Dabei handelt es sich aus arbeitsrechtlicher Sicht um ein befristetes Dienstverhältnis, das dementsprechend laut Kollektivvertrag bezahlt werden muss. In der Regel gelten bei einem Ferienjob auch alle anderen Bestimmungen, die der Kollektivvertrag enthält, wie zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Auf Dienstzettel bestehen

Wer mehr als ein Monat lang arbeitet, muss einen Dienstzettel erhalten. Philipp Ovszenik, Bundesjugendssekretär der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ), empfiehlt aber, immer – also auch wenn man weniger als ein Monat arbeitet – auf einen Dienstzettel zu bestehen. Auf diesem müssen nämlich die Tätigkeit, der Beginn und das Ende der Beschäftigung, das Arbeitsausmaß, die Arbeitszeit und die Bezahlung festgehalten werden.

Urlaub, Pausen, Versicherung

Wer arbeitet, hat auch eine Pause verdient. „Jugendliche dürfen nur maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden die Woche arbeiten, Überstunden sind grundsätzlich verboten“, erklärt der ÖGJ-Bundesjugendsekretär. Ab 4,5 Stunden Arbeit steht Jugendlichen außerdem eine halbe Stunde Pause zu.

Es ist immer sinnvoll, Arbeitszeiten aufzuzeichnen.

Philipp Ovszenik, Gewerkschaftsjugend

Da der Ferienjob ein normales befristetes Dienstverhältnis ist, hat man in einem Monat zwei Urlaubstage erworben. „Die werden beim Ferienjob nicht immer konsumiert. Daher ist es wichtig, am Ende auf seinem Gehaltszettel zu kontrollieren, ob diese Urlaubstage ausbezahlt wurden“, so der Jugendsekretär. Auf dem Lohn-/ oder Gehaltszettel müssen außerdem das aliquote Urlaubs- und Weihnachtsgeld und allfällige Überstunden angeführt sein. „Und man muss korrekt sozialversichert sein, also kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert.

Kein Kaffeekochen im Praktikum

Vom Ferienjob zu unterscheiden, ist ein Pflichtpraktikum. Verpflichtende Praktika sind etwa in Berufsbildenden Schulen wie der HTL, HBLA oder HAK typisch. Diese werden im Schul- oder Studienplan vorgeschrieben, im Gegensatz zum Ferienjob handelt es sich dabei um ein Ausbildungsverhältnis. Dementsprechend sind im Rahmen eines Pflichtpraktikums Tätigkeiten zu erledigen, die mit der Ausbildung zu tun haben. „Kaffeekochen oder Kopieren gehört nicht dazu“, stellt Christian Hofmann klar. Er ist Bundesjugendsekretär der Gewerkschaft GPA, die auch Praktikant*Innen organisiert und berät.

Das Problem beim Thema Praktikum ist, dass oft ein Praktikum angeboten wird, die Betroffenen aber normal im Betrieb mitarbeiten, dafür aber nicht entsprechend bezahlt werden.

Christian Hofmann, Gewerkschaft GPA

Die Bezahlung im Pflichtpraktikum ist meist niedriger als in einem Ferienjob, weil Pflichtpraktikant*innen keine Arbeitskräfte, sondern zur Ausbildung im Betrieb sind. In vielen Branchen gibt es dafür eigene Regelungen im Kollektivvertrag.

Unterschiede zwischen Ferienjob und Praktikum

Das gilt beim Ferienjob:

  • Arbeitsverhältnis (befristetes Dienstverhältnis)
  • lt. Kollektivvertrag bezahlt
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • 2 Urlaubstage pro Monat oder Ausbezahlung des Urlaubs am Ende des Ferienjobs (Urlaubsersatzleistung)
  • Dienstzettel
  • Achte auf Arbeitszeiten und Pausen – notier sie dir auf einem Zettel oder in einer App
  • Unfallversichert
  • Anmeldung bei der Sozialversicherung (ÖGK) – kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert
  • nach dem Ferienjob: Check deinen Gehaltszettel, ob korrekt abgerechnet wurde! Und hol dir Geld vom Finanzamt zurück – mach einen Steuerausgleich.

Egal ob Ferienjob oder Pflichtpraktikum – wenn du Fragen hast oder Hilfe benötigst, wende dich an deine Gewerkschaft!

Das gilt beim Pflichtpraktikum:

  • Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis
  • Im Schul- oder Studienplan vorgeschrieben
  • Bezahlung lt. Kollektivvertrag, wenn dort geregelt
  • beim Arbeitsverhältnis haben Praktikant*innen mehr Rechte, zB. auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Sonderzahlungen
  • In jedem Fall, alles schriftlich festhalten: Tätigkeit, Beginn und Ende der Beschäftigung, Arbeitszeiten, Entlohnung, sonstige Verhütung (Verpflegung, Quartier,…)
  • Achte auf Arbeitszeiten und Pausen – notier sie dir auf einem Zettel oder in einer App
  • Im Ausbildungsverhältnis unfallversichert – im Arbeitsverhältnis volle Pflichtversicherung wie beim Ferienjob (Anmeldung bei der ÖGK)
  • nach dem Pflichtpraktikum: Check deinen Gehaltszettel, ob korrekt abgerechnet wurde! Und hol dir Geld vom Finanzamt zurück – mach einen Steuerausgleich

Wo du Hilfe bekommst

Wer vorher seine Rechte kennt, kann sich besser vor der Ausbeutung schützen und hat dann auch positivere Erlebnisse in der Arbeit und im Praktikum. Wichtig ist auf jeden Fall zu wissen, ob man ein Praktikum oder einen Ferienjob absolviert. Wer ungerecht behandelt wurde oder zu wenig Geld bekommen hat, kann und sollte sich an die Gewerkschaft wenden.

Egal ob im Ferienjob, im Praktikum oder später im Beruf – es ist immer wichtig eine Vertretung zu haben. Die Gewerkschaftsjugend setzt sich vor allem für bessere Ausbildungsbedingungen sowie faire und bezahlte Praktika ein.

 Hier gleich online Gewerkschaftsmitglied werden!

SEI DU DIE STARKE STIMME

Neue ÖGB-Kampagne: Gründe einen Betriebsrat – wir unterstützen dich!

Unfaire Arbeitsbedingungen, schlechtes Betriebsklima, Betriebsklima, KollegInnen in der Krise – das gehört für viele tausende ArbeitnehmerInnen in ganz Österreich zum Arbeitsalltag. Ändern wir das und sorgen gemeinsam in noch mehr heimischen Betrieben für Fairness!

Wie geht das? Mit starken BetriebsrätInnen. Setzen wir uns füreinander ein und unterstützen wir die, die jetzt unfair behandelt werden – das ist jetzt wichtiger denn je! es gibt bereits zehntausende engagierte Betriebsrätinnen.

Damit die Betriebsratsfamilie wächst, startet der ÖGB die Kampagne: „Sei du die starke Stimme!“

„Betriebliche und gewerkschaftliche Mitbestimmung muss immer wieder neu erarbeitet und verteidigt werden. Das schaffen wir nur mit starken, engagierten BetriebsrätInnen!“

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

Starke BetriebsrätInnen braucht das Land

Ziel von „Sei du die starke Stimme!“ ist es, viele neue Betriebsratskörperschaften zu gründen. Engagierte Beschäftigte sollen motiviert werden, ihren KollegInnen in diesen schwierigen Zeiten noch stärker zur Seite zu stehen als bisher.

„Wir haben gerade in den vergangenen Jahren erlebt, dass die betriebliche und gewerkschaftliche Mitbestimmung nicht in Stein gemeißelt ist. Sie muss immer wieder neu erarbeitet und verteidigt werden. Das schaffen wir nur mit starken, engagierten BetriebsrätInnen“, steht für ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian außer Zweifel.

In ganz Österreich beginnen in den kommenden Wochen zahlreiche Aktionen im Rahmen von „Sei du die starke Stimme!“

Die Kampagne ist nicht nur ein großes Dankeschön an die großartige Arbeit von BetriebsrätInnen, die sich bereits tatkräftig für ihre KollegInnen eingesetzt haben. Sie soll auch zahlreiche weitere Beschäftigte motivieren, sich stärker einzubringen.

„Wir müssen betriebliche Mitbestimmung ausbauen, weil wir nur so genau denen den Rücken stärke, die an ihrer Belastungsgrenze angelangt sind – nämlich die ArbeitnehmerInnen“, sagt Barbara Teiber, GPA-Vorsitzende und Schirmherrin der Kampagne.

Von starken Betriebsräten profitieren alle: Betriebsräte können unter anderem höhere Einkommen und Sozialleistungen verhandeln, für mehr Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität sorgen und sich für bessere und gesündere Arbeitsbedingungen einsetzen. Die ArbeitnehmerInnen brauchen den Schutz ihrer Rechte wie selten zuvor.

„Wir müssen betriebliche Mitbestimmung ausbauen, um die ArbeitnehmerInnen den Rücken zu stärken.“

Barbara Teiber, Vorsitzende Gewerkschaft GPA

Sag uns, wo dich im Job der Schuh drückt!

Gerade die CORONA-Krise hat uns allen viel abverlangt. Auch das aktuelle Strukturwandelbarometer zeigt: Der Arbeitsdruck für Beschäftigte ist in den vergangenen Monaten in die Höhe geschnellt, gleichzeitig sinkt das Arbeitsklima.

Wir haben ein offenes Ohr für deine Sorgen und Ängste – ab sofort kannst du uns in einer großen Online-Umfrage sagen, was du ändern möchtest!

Immer mehr Beschäftigte sagen:

„MIR REICHT´S!“

Wir haben ein offenes Ohr für deine Sorgen und Ängste – ab sofort kannst du uns in einer großen Online-Umfrage sagen, was du ändern möchtest!

https://www.oegb.at/themen/arbeitsrecht/mitbestimmung-im-betrieb/sei-du-die-starke-stimme-

Hier kannst du die Auftakt-Pressekonferenz zur neuen ÖGB-Kampagne nachschauen:

Testzeit ist Arbeitszeit

Grundsatz gilt für alle ArbeitnehmerInnen, die verpflichtende Berufsgruppentests benötigen.

Mit dem Ziel, die Pandemie einzudämmen und weitere Lockdowns zu verhindern, hat sich der ÖGB mit den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung im Jänner 2021 auf einen Generalkollektivvertrag geeinigt. Darin enthalten sind wichtige arbeitsrechtliche und betrieblichen Begleitmaßnahmen zur Umsetzung der staatlichen Strategie für flächendeckende, regelmäßige COVID-19-Tests.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Verordnete regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen sind während der Arbeitszeit unter Fortzahlung des Entgelts durchzuführen.
  • Ist der Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit.
  • Für ArbeitnehmerInnen ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung.
  • Der jeweilige Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn zu bestimmen.
  • ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme des Tests sowie auf Grund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden.
  • ArbeitnehmerInnen, die aufgrund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtend sind, ist nach drei Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.

Der General-Kollektivvertrag gilt für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Weitere Informationen bekommst du bei deiner Gewerkschaft

Neues Jahr, neues Glück Was jetzt auf uns zukommt

In der neuen „Solidarität“ geht es um die großen politischen Herausforderungen für 2021. So viel sei verraten: Gut Vorsätze allein werden nicht ausreichen.

Die erste Ausgabe der ÖGB-Mitgliederzeitschrift „Solidarität“ im Jahr 2021 schaut zurück, auf das, was die Gewerkschaften trotz Coronakrise für die ArbeitnehmerInnen erreichen konnten. Aber vor allem beleuchtet die Top-Story auf den Seiten 4 bis 7 die großen Herausforderungen des neuen Jahres: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Homeoffice, Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr, Pflegereform 2021 und die Frage der Fragen: Wer zahlt die Rechnung der Krise?

http://www.soli.at/cms/S06/S06_50.9.1.a/1342642044032/zeitschriften/solidaritaet/neues-jahr-neues-glueck

Aus dem Heft:

Interview mit ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian

„Wir müssen wachsen und kämpferisch sein“, sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian im Interview mit der Solidarität über die großen Herausforderungen in einer der schlimmsten Krisen der jüngeren Geschichte. Er erinnert daran, dass es die Gewerkschaften sind, die sich für die stark machen, die arbeiten gehen müssen oder zwischen Homeoffice, Homeschooling und Home-was-weiß-ich untergehen. Und er betont: „Der Sozialstaat ist ein Zukunftskonzept, das man erhalten und weiterentwickeln muss.“ Das gesamte Interview findest du auf den Seiten 10 bis 11.

http://www.soli.at/cms/S06/S06_50.9.1.a/1342642085014/zeitschriften/solidaritaet/wir-muessen-wachsam-sein-und-kaempferisch

ÖGB-Rechtstipp: Gekündigt?

Die Gesundheitskrise wurde auch zu einer Arbeitsmarktkrise. Mehr als 500.000 Menschen sind derzeit arbeitslos und laut Prognosen wird sich der Arbeitsmarkt nur langsam erholen. ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller unterstreicht: „Eine Kündigung ist emotional und finanziell eine schwierige Angelegenheit. Da ist es wichtig, genau über seine Ansprüche Bescheid zu wissen. Wir stehen den Betroffenen zur Seite.“ Was ArbeitnehmerInnen bei Kündigungen wissen sollten, haben wir auf Seite 14 zusammengefasst.

http://www.soli.at/cms/S06/S06_50.9.1.a/1342642045304/zeitschriften/solidaritaet/oegb-rechtstipp-gekuendigt

Beruf(ung): Pfleger

„Die Freude, mit und am Menschen zu arbeiten, der soziale Kontakt im Team und mit den Eltern“, das sind für Enis Smajic die wichtigsten Voraussetzungen, um in seinen Beruf sein Bestes zu geben. Smajic ist Gesundheits- und Krankenpfleger auf der Frühgeborenenstation der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde im AKH Wien. Die ganze Geschichte lesen Sie auf Seite 15.

http://www.soli.at/cms/S06/S06_50.9.1.a/1342642082115/zeitschriften/solidaritaet/beruf-ung-pfleger-menschlichkeit-trotz-maske

ÖGB in Europa: „Wir sind Verteidiger und Stürmer gleichzeitig“

Was es für den Wiederaufbau Europas braucht und was gegen Ausbeutung unternommen werden muss, erklärt Experte Oliver Röpke im Interview. Er ist ArbeitnehmerInnen-Präsident im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und Leiter des ÖGB Büros in Brüssel. (Seite 17)

http://www.soli.at/cms/S06/S06_50.9.1.a/1342642081473/zeitschriften/solidaritaet/oegb-in-europa-wir-sind-verteidiger-und-stuermer-gleichzeitig

Besser mit Betriebsrat: Eine neue Studie belegt Vorteile von Betriebsräten

Der heimische Arbeitsmarkt leidet massiv unter den Folgen der Corona-Pandemie. In vielen Bereichen hat die Wirtschaft im vergangenen Jahr eine Vollbremsung hingelegt. Auf eines war jedoch Verlass: BetriebsrätInnen, die mit ganzer Kraft für ihre KollegInnen im Einsatz waren. Und es hat sich gezeigt: Betriebe und Unternehmen mit BetriebsrätInnen waren und sind in dieser Krisensituation eindeutig besser aufgestellt. Das zeigt eine aktuelle Studie des Meinungsforschungsinstituts IFES. Solidarität hat die Ergebnisse für dich auf Seite 21 zusammengefasst.

http://www.soli.at/cms/S06/S06_50.9.1.a/1342642143810/zeitschriften/solidaritaet/starker-anker-in-stuermischen-zeiten

Download des ganzen Heftes auf http://www.soli.at/

ÖGB und AK setzen Zeichen gegen Gewalt am Arbeitsplatz

16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen

Jede fünfte Dienstnehmerin musste sich schon gegen Übergriffe im Job wehren. „Gewalt am Arbeitsplatz ist ein Problem, das zu wenig beachtet wird. Wir machen es zum Thema und setzen bei der internationalen Aktion „16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ ein Zeichen, erklären AK Bezirksstellenleiter Helmut Wieser und ÖGB Regionalsekretär Helmut Novak. In allen Bezirksstellen wird ab 25. November 16 Tage lang eine blaue Fahne wehen.

Beleidigen, Belästigen, Bedrängen: Gewalt am Arbeitsplatz – hat ebenso wie im Privaten – viele Gesichter. Berufsgruppen, die viel mit Menschen zu tun haben, sind besonders betroffen. Die Folgen für die Opfer – überwiegend sind es Frauen – reichen von Krankenständen oder Burn-Out bis hin zum Berufsausstieg. Markus Wieser, Präsident der AKNÖ und Vorsitzender des ÖGB NÖ, sagt „Wir dürfen Gewalt niemals hinnehmen. Auch die Arbeitgeber sind für das Wohl ihrer Beschäftigten verantwortlich und haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht!“

„16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ ist eine Kampagne, die jedes Jahr vom Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November) bis zum Internationalen Tag der Menschenrechte (10. Dezember) stattfindet. Österreich nimmt seit 1992 daran teil.

Ein Dankeschön an Reinhold Pflügl

Der ehemalige Betriebsratsvorsitzende des Bauunternehmens Traunfellner in Scheibbs und Landesvorsitzender der Gewerkschaft BAU-HOLZ NÖ a.D. Reinhold Pflügl wurde nun für eine weitere Funktion offiziell verabschiedet. Er war fast 30 Jahre lang Vorsitzender der Verwaltungsgruppe der Gewerkschaft BAU-HOLZ in St. Pölten. Dieses Gremium umfasst Betriebsräte aus dem gesamten Mostviertel aus den Bau- und Holzbranchen. Sekretär Daniel Lachmayr dankte ihm für seine jahrzehntelange Tätigkeit. „Reinhold Pflügl war und ist Arbeitnehmervertreter mit Leib und Seele und hat auf den verschiedensten Ebenen als Funktionär mitgearbeitet und dabei wesentlich zu wichtigen Beschlüssen im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer beigetragen“, so Lachmayr.

Als Nachfolger wurde der Betriebsratsvorsitzende von der Firma DOKA , Josef Steinböck gewählt.

Equal Pay Day 2020

Einkommensungleichheit zwischen Frauen und Männern

Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern besteht weiterhin. Der Equal Pay Day in Österreich, der Tag an dem Frauen statistisch gesehen bis zum Jahresende gratis arbeiten, findet in Niederösterreich am 20. Oktober statt.

Dies zeigt, dass der Gender Pay Gap, der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern, weiterhin andauert und sich im letzten Jahr nur geringfügig verbessert hat. Wien hat mit dem 11. November den spätesten Equal Pay Day Österreichs. Denn während der österreichweite Gender Pay Gap mit 19,3% höher ist als der EU-Durchschnitt, liegt Wien mit 13,7% darunter. Obwohl die Situation für Wienerinnen damit vergleichsweise besser ist, bleibt die Forderung bedeutend – für mehr Einkommensgerechtigkeit!!

Wie sich diese Ungleichheit in Zukunft entwickeln wird, ins insbesondere aufgrund der prekären Umstände durch die Corona-Pandemie unklar. Einerseits waren Arbeitsbereiche, in welchen viele Frauen tätig sind, wie zum Beispiel persönliche Dienstleistungen oder Tourismus von Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit betroffen. So waren erstmals mehr Frauen als Männer arbeitslos gemeldet. Auch die Aufteilung von unbezahlter Arbeit wie Hausarbeit, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen intensivierte sich und musste neu verhandelt werden. Andererseits sind vor allem Frauen in sogenannten „systemrelevanten“ Bereichen beschäftigt.

Die Krise hat ein helles Licht darauf geworfen, wie unverzichtbar die Arbeit dieser Menschen für die Gesellschaft ist: Beschäftigte in den Gesundheitsberufen, im Handel, in der Reinigung, in der Kinder- und der 24-Stunden-Betreuung, im Transportwesen oder bei Lieferdiensten halten das Land am Laufen. In vielen dieser Berufe sind allerdings die Arbeitsbedingungen verbesserungswürdig und das Lohnniveau niedrig. In Summe arbeitet rund eine Million Beschäftigte in den sogenannten „systemrelevanten“ Berufen. Alleine die drei Bereiche Einzelhandel, Reinigung oder Lehrerin/Lehrer umfassen mehr als die Hälfte dieser Beschäftigten. In acht von elf Berufen arbeiten überwiegend Frauen. In Summe sind zwei Drittel dieser Leistungsträgerinnen weiblich. Von elf als „systemrelevant“ eingestuften Berufsgruppen haben ausgerechnet jene fünf Gruppen, in denen der Frauenanteil am höchsten ist, Einkommen unter dem österreichischen Durchschnittslohn.

Vor allem Reinigungskräfte mit 76% und Kassakräfte/Regalbetreuerinnen mit 70% kommen mit ihren Einkommen nur knapp oder gar nicht aus. In diesen Berufen ist der Frauen- und MigrantInnen Anteil besonders hoch. Die geringeren Arbeitssunden erklären die geringeren Einkommen nur zum Teil.

Die Problematik der niedrigen Bewertung der Arbeit dieser Leistungsträgerinnen wurde durch die Corona-Pandemie deutlich. 

Es braucht eine faire Bezahlung und mehr Gerechtigkeit für Leistungsträgerinnen!!