Abschluss der Gewerkschaftsschule Mostviertel/Eisenstraße

Zertifikatsverteilung in Amstetten

Am Dienstag war es dann endlich soweit! Die Schülerinnen und Schüler bekamen zum Abschluss der Gewerkschaftsschule Mostviertel/Eisenstraße die Zertifikate überreicht. AKNÖ Präsident und ÖGB NÖ Vorsitzender Markus Wieser gratulierte den AbsolventInnen persönlich für die Leistungen die in den letzten zwei Jahren erbracht worden sind.

Aufgrund der strengen COVID19 Regelungen waren nur sehr wenige Ehrengäste anwesend. ÖGB NÖ Bildungssekretär Norbert Staudinger und ÖGB Regionalvorsitzender für die Region Mostviertel/Eisenstraße Gernot Lehenbauer wiesen darauf hin, wie wichtig es für die einzelnen Funktionäre ist, diese Ausbildung zu absolvieren.

AK Bezirksstellenleiter Robert Schuster und ÖGB Sekretär Helmut Novak bedankten sich bei allen für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen zwei Jahren.

Die zweijährige ÖGB Gewerkschaftsschule richtet sich an PersonalvertreterInnen und BetriebsrätInnen in allen Bundesländern. Auf dem Lehrplan stehen praxisnahes Wissen in den Bereichen Sozialpolitik, Arbeitsrecht, Rhetorik und soziale Kompetenz. Ziel der Gewerkschaftsschule ist es, die AbsolventInnen bestmöglich auf die Vertretung der ArbeitnehmerInneninteressen vorzubereiten.

Wir gratulieren allen AbsolventInnen zum erfolgreichen Abschluss und wünschen Ihnen alles Gute für die weitere Arbeit als ArbeitnehmervertreterInnen.

Das musst du bei einem CORONA-Fall tun!

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte klärt, welche Rechte und Pflichten ArbeitnehmerInnen haben

Seit Wochen steigt in Österreich wieder die Zahl der Corona-Erkrankten. Zusätzlich befeuert wurde die Situation durch den Schulbeginn im ganzen Land. Es war ein Schulstart wie wohl nie zuvor.

Viele Fragen haben aber auch ArbeitnehmerInnen, wie sie sich im Fall des Falles verhalten sollen. ÖGB Arbeitsrechtsexperte Mag. Martin Müller hat die Antworten.

Ich habe Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus: Fieber, Husten, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden. Für die Behörden bin ich ein Verdachtsfall. Wie muss ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber verhalten?

Martin Müller: In diesem Fall bekomme ich von den Behörden einen Absonderungsbescheid. Darüber muss ich meinen Arbeitgeber informieren, denn ab dann kann ich – bis zu einem negativen Test – auch nicht mehr in die Arbeit gehen. Der Arbeitgeber bekommt für diese Zeit meinen Lohn/mein Gehalt vom Bund rückerstattet. Ich muss daher weder im Homeoffice arbeiten noch gilt es als Krankenstand.

Ich habe ein positives Testergebnis bekommen, war vorher kein Verdachtsfall. Was mache ich jetzt?

Martin Müller: Zuerst bekomme ich einen Absonderungsbescheid von den zuständigen Behörden. Das muss ich meinem Arbeitgeber sofort mitteilen, denn ich kann – bis zur Aufhebung des Absonderungsbescheids – auch nicht mehr in de Arbeit gehen. Der Arbeitgeber bekommt für diese Zeit meinen Lohn/ mein Gehalt rückerstattet. Ich muss daher auch nicht in im Homeoffice arbeiten und es wird mir nicht auf den Krankenstand angerechnet.

Mein Kind ist ein Verdachtsfall. Was ist zu tun?

Martin Müller: Ist das der Fall, wird das Kind per Bescheid abgesondert. Da ich das Kind nicht allein zu Hause lassen kann, bin ich jedenfalls daran gehindert, Arbeitsleistung für den Arbeitgeber zu erbringen. Ich kann also nicht am Arbeitsplatz erscheinen. Ich muss dann auch keine Arbeiten im Homeoffice erledigen, denn arbeiten und gleichzeitig ein Kind betreuen, lässt sich nur schwer miteinander vereinbaren. Natürlich muss ich den Arbeitgeber informieren, sobald ich es kann. Ich muss dafür keinen Urlaub nehmen. Bietet mir der Arbeitgeber an, Sonderbetreuungszeit zu vereinbaren, spricht nichts dagegen, das zu machen. Tut er das nicht, dann besteht trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund der Dienstverhinderung.

Mein Kind wird positiv auf COVID19 getestet. Was muss ich beachten?

Martin Müller: Wenn mein Kind, mit dem ich im selben Haushalt wohne, positiv getestet wird, dann bin ich selbst auch ein Verdachtsfall. In diesem Fall bekomme ich einen Absonderungsbescheid. Darüber muss ich meinen Arbeitgeber informieren, denn ab dann ich – bis zu einem negativen Testergebnis – auch nicht mehr in die Arbeit gehen. Der Arbeitgeber bekommt für diese Zeit meinen Lohn/mein Gehalt vom Bund rückerstattet. Ich muss daher auch nicht im Homeoffice arbeiten und es wird mir auch nicht auf den Krankenstand angerechnet.

Mein Partner / meine Partnerin ist ein Verdachtsfall. Was passiert jetzt?

Martin Müller: Wenn meine Partner/meine Partnerin, mit dem/der ich im selben Haushalt wohne, ein Verdachtsfall ist, so bedeutet das für mich selbst noch nicht unbedingt, dass auch ich ein Verdachtsfall bin. Solange die Behörde mir selbst keine Auflagen erteilt, kann ich auch weiter in die Arbeit gehen. Ich bin also nicht dienstverhindert. Es ist jedoch anzuraten, dem Arbeitgeber, Bescheid zu sagen und nach einer Lösung für die Zeit bis zu einer negativen Testung (In der Regel max. 3 Tage) zu suchen.

Was passiert, wenn mein Partner / meine Partnerin positiv getestet wurde?

Martin Müller: In diesem Fall bekomme ich einen Absonderungsbescheid. Darüber muss ich meinem Arbeitgeber informieren, denn ab dann kann ich – bis zu einem negativen Test – auch nicht mehr in die Arbeit gehen. Der Arbeitgeber bekommt für diese Zeit meinen Lohn / meinen Gehalt vom Bund rückerstattet. Ich muss daher auch nicht im Homeoffice arbeiten und es wird mir auch nicht auf den Krankenstand angerechnet.

Welche Regeln gelten, wenn zB. eine ganze Schulklasse oder eine ganze Abteilung in der Arbeit wegen eines Verdachtsfalles heimgeschickt wird? Mein Kind bzw. ich selbst war nur Kontaktperson?

Martin Müller: Wenn das Kind nach Hause geschickt wird, dann liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor. Man kann also zu Hause bleiben, um das Kind zu betreuen. Ich muss dann auch keine Arbeiten im Homeoffice erledigen, denn arbeiten und gleichzeitig ein Kind betreuen, lässt sich nur schwer miteinander vereinbaren. Natürlich muss ich den Arbeitgeber informieren, sobald ich es kann. Ich muss dafür keinen Urlaub nehmen. Bietet mir der Arbeitgeber an, Sonderbetreuungszeit zu vereinbaren, spricht nichts dagegen, das zu machen. Tut er das nicht, dann besteht trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund der Dienstverhinderung. Wenn mich der Arbeitgeber nach Hause schickt, dann kann er Homeoffice von mir verlangen, wenn wird das vorher vereinbart haben. Diese Zeit gilt jedenfalls nicht als Krankenstand.

Urlaub in Corona-Zeiten

Das ist für ArbeitnehmerInnen wichtig

Neun Regeln für Auslandsreisen und alle Infos zu Reisebeschränkungen

Dem unbeschwerten, leichten Urlaubsgefühl werden heuer einige Grenzen gesetzt – angesichts der  COVID19-Pandemie gelten für Auslandsreisen ganz besondere Spielregeln.

Das Allerwichtigste: Schon vor der Reise sollte man sich über die Situation im Urlaubsland gut informieren, die Sicherheitsregeln vor Ort beachten (Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen) und sich während des Urlaubs dran halten.

Damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicher sein können, dass sie nach ihrem Urlaub ihren Lohn oder ihr Gehalt wie gewohnt weiterbekommen, haben wir gemeinsam mit der Regierung und den anderen Sozialpartnern ein Handbuch erarbeitet. Darin beantworten wir die vielen offenen Fragen zum Thema „Urlaub 2020“.

Die wichtigsten Punkte:

1. Kann ich in ein europäisches Land fahren, um dort Urlaub zu machen?

Ja, das ist möglich. Derzeit kann man in die meisten europäischen Länder reisen, ohne bei der Rückkehr nach Österreich entweder in Heim-Isolation oder einen negativen Corona-Test vorlegen zu müssen.

2. Was passiert, wenn ich nach meinem Urlaub im Ausland krank werde und es einen Infektionsverdacht gibt?

Wenn ich nach meiner Rückkehr Covid19-Symptome verspüre, die Gesundheitshotline 1450 anrufe und mir gesagt wird, ich solle das Haus nicht mehr verlassen, dann ist es ab diesem Zeitpunkt keine arbeitsrechtliche Frage mehr. Dann greift das Epidemiegesetz. Dann bekomme ich meinen Lohn/Gehalt wie gewohnt weiter bezahlt, bis mir die Behörden sagen, ich muss nicht mehr zu Hause bleiben.

3. Was passiert, wenn ich im Ausland krank werde und nicht mehr rechtzeitig nach Österreich zurückkomme und meine Arbeit antreten kann?

Du bekommst dein Entgelt nur dann weiterbezahlt, wenn die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das heißt: Nur wenn du alle Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten hast, bekommst du weiter dein Geld. Du musst deinen Chef oder deine Chefin umgehend von deiner Erkrankung verständigen und – falls verlangt – ein ärztliches Attest vorlegen.

Du hast keinen Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung, wenn du erkrankst und z. B. vorher auf einer Party warst, wo keine Sicherheitsregeln eingehalten wurden oder du aus fremden Gefäßen getrunken hast oder gemeinsam mit jemand anderen einen Strohhalm benutzt hast.

4. Was passiert, wenn ich in einem Land mit einer Reisewarnung der Stufe 5 oder 6 Urlaub mache und dort am Coronavirus erkranke?

Wenn du dort krank im Bett liegst bzw. von den Behörden Isolation verordnet bekommen hast und nicht rechtzeitig zu deiner Arbeit erscheinen kannst, hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

5. Was passiert, wenn ich mich im Ausland zwar nicht mit dem Corona-Virus aber zum Beispiel mit einem grippalen Infekt anstecke und dann zuhause krank werde?

In dem Fall ist es ganz klar: Du hast weiter Anspruch auf dein Entgelt.

6. Was passiert, wenn die Behörden verlangen, dass ich nach meiner Rückkehr nach Österreich mich in Heimquarantäne begeben muss?

Diese Regelung gilt derzeit für Länder wie z.B. Schweden, Portugal oder auch Großbritannien. Für die Zeit der Isolation bekommst du kein Entgelt. Das kannst du umgehen, indem du bei der Rückkehr nach Österreich einen Corona-Test machst.

7. Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wo ich hinfahre bzw. kann er mir verbieten, zum Beispiel nach Spanien zu fliegen?

Nein. Es geht nicht, dass mein Chef oder meine Chefin mir verbietet, in gewisse Länder zu reisen. Ich muss meinem Arbeitgeber auch nicht im Vorfeld meiner Reise sagen, wohin ich fahre.

8. Kann mich mein Arbeitgeber nach meiner Reise fragen, wo ich war?

JA, das ist erlaubt. Wenn ich zum Beispiel in einem Land war, für das es eine Reisewarnung gibt, dann kann mich der Arbeitgeber sehr wohl auffordern, von zu Hause aus zu arbeiten, als ins Homeoffice zu gehen. Negative arbeitsrechtliche Konsequenzen darf es aber nicht haben.

9. Wenn ich Urlaub in Österreich mache und mich hier mit Corona anstecke, bekomme ich dann wie gewohnt meinem Lohn/Gehalt weiterbezahlt?

Ja, weil auch hier gilt: Sobald ich mich bei den Behörden melde, gilt das Epidemiegesetz und ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Ob vor, nach oder während deines Urlaubs – wir sind immer für dich da. Wir setzen uns für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein und kämpfen für die Rechte unserer Mitglieder.

34. ÖGB Aufsatzwettbewerb

Am 26. Juni konnten die Sieger des 34. Aufsatzwettbewerbes nun doch noch gekürt werden. Zwar fand die Siegerehrung Corona-bedingt in kleinerem Rahmen als in den letzten Jahren statt, dafür war die Freude über ein wenig Normalität und Tradition umso größer. AUgezeichnet wurden die Aufsätze der Schülerinnen und Schüler der 9. Schulstufe, sowie die Plätze eins bis drei der 8. Schulstufe.

Neben AK Vizepräsidentin Gerda Schilcher, die Grußworte überbrachte, gratulierte der Stellvertretende ÖGB Regionalvorsitzende Christian Fußthaler den Schülerinnen im Namen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Mostviertel/Eisenstraße.

Den ersten Platz der 9. Schulstufe holte sich Agnes Sauer aus dem BORG Scheibbs. Sie erörterte die Digitalisierung und deren Vor- und Nachteile im Privat- und Berufsleben. Alexandra Fallmann, NMS Gaming, stellte sich die Frage, was Sie persönlich für den Klimaschutz tun kann und belegte, damit den ersten Platz unter den Schülerinnen und Schülern der 8. Schulstufe. Zweiter und dritter Platz gingen an Leonie Schornsteiner, POLY Scheibbs, sowie Emma Gepart aus der NMS Steinakirchen.

Corona-Tausender für alle, die das Land am Laufen halten

Weil ein Danke nicht genug ist. Ihr Einsatz muss jetzt belohnt werden.





Auch in Krisenzeiten ist der Einsatz vieler ArbeitnehmerInnen notwendig, um unser Land am Laufen zu halten. Die Beschäftigten im Handel, im Gesundheitsbereich, im öffentlichen Verkehr, auf den Baustellen, bei der Post, der Produktion, der Reinigung und viele mehr sind in diesen Zeiten besonders gefordert und leisten noch mehr als sonst. Sie gehen physisch und psychisch ans Limit und tragen wesentlich dazu bei, dass das Leben so normal wie möglich weiterlaufen kann.

Die Menschen, die das Land am Laufenden halten, brauchen mehr als ein Danke!

Ohne sie stünden wir jetzt vor einem Kollaps. Es ist schön zu sehen, dass ihre Arbeit JETZT geschätzt wird, die Solidarität in Form von Applaus zum Ausdruck gebracht wird und unser Land gerade von einer Danke-Kampagne nach der anderen überzogen wird.

Dieses Danke ist wichtig. Aber es braucht mehr als ein Danke!

UNTERSCHREIBE JETZT FÜR EINEN CORONA-TAUSENDER FÜR ALLE BESCHÄFTIGTEN, DIE DAS LAND AM LAUFENDEN HALTEN.





Wir lassen niemandem zurück

Die Corona Krise hat alle ArbeitnehmerInnen fest im Griff. Aber wie heißt es in der Krise: Gemeinsam schaffen wir das – und wir lassen niemanden zurück. Um tausende Menschen vor der Arbeitslosigkeit zu schützen hat der ÖGB in Rekordzeit die CORONA-Kurzarbeit erarbeitet und fast 900.000 ArbeitnehmerInnen davor bewahrt, ihren Job zu verlieren. Der ÖGB warnt schon lange davor, dass 55 Prozent Nettoersatzrate nicht nur zu wenig, sondern armutsgefährdend ist. Das Arbeitslosengeld muss daher auf zumindest 70 Prozent des letzten Nettoeinkommen erhöht werden.

Wer sich der Gefahr aussetzt, um unser Land am Laufen zu halten, hat unsere Solidarität verdient.

Es geht um Menschen, die dafür sorgen, dass Corona-Infizierte und andere Kranke behandelt werden, dass Lebensmittel und Medikamente vorhanden sind. Es sind die Beschäftigten im Gesundheitsbereich, in Supermärkten, bei Rettungsorganisationen, in Schulen, in Kindergärten und viele mehr. Ohne PflegerInnen, LKW-FahrerInnen, Müllabfuhr, ApothekerInnen, Sicherheitspersonal und viele weitere HeldInnen würde unser System nicht funktionieren.

Es sind auch die ArbeitnehmerInnen, die oft niedrige Einkommen haben, vielfach Überstunden leisten sowie einem hohen Gesundheitsrisiko und körperlicher Belastung ausgesetzt sind. Insbesondere Frauen, die durch Kinderbetreuung mehrfach belastet sind.

Der ÖGB fordert daher einen Corona-Tausender für alle Beschäftigten, die das Land am Laufenden halten.

Diesen Corona-Tausender sollen alle bekommen, die während der Corona-Krise das Haus verlassen müssen, um zu arbeiten und damit einen erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind bzw. waren. Steuerfrei im Rahmen des Corona-Hilfspaketes der Bundesregierung.

Den HeldInnen der Krise steht dieser Corona-Tausender jetzt als Bonus zu – auch die Welle der Solidarität unter der Bevölkerung  zeigt, dass sie diese Anerkennung verdient haben.

UNTERSCHREIBE JETZT FÜR EINEN CORONA-TAUSENDER FÜR ALLE, DIE DAS LAND AM LAUFENDEN HALTEN

https://corona-tausender.oegb.at/?pk_campaign=Corona-Tausender-Petition&pk_kwd=Artikel&pk_medium=Webseite&pk_content=CTA-Artikel

Infos auf einer Plattform von ÖGB und AK

Fragen zu Arbeitsrecht und Corona-Virus auf jobundcorona.at Telefonhotline Mo-Fr, 9 – 19 Uhr: 0800 22 12 00 80

Die Ausbreitung des Corona-Virus bringt für ganz Österreich eine Ausnahmesituation. Vor allem für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellen sich viele Fragen rund um den Arbeitsplatz, den Gesundheitsschutz und die Kinderbetreuung.

ÖGB und AK arbeiten daran, dass trotz Corona-Krise möglichst viele Arbeitsplätze erhalten bleiben. Dafür werden neue Maßnahmen entwickelt, die auch nur für diese einzigartige Krise gelten sollen.

Plattform jobundcorona.at

Alle Fragen und Antworten zu Job, Schutz im Betrieb, Kurzarbeit, Pendeln, Dienstreisen, Daheimbleiben, Quarantäne, Familie, Arbeitslose, Urlaub und Freizeit haben der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Arbeiterkammer (AK) auf der Plattform jobundcorona.at für Sie zusammengefasst.

Hotline Zusätzlich zu der Plattform jobundcorona.at ist auch eine Hotline für Fragen rund um Arbeit und Corona eingerichtet worden. Sie erreichen die Hotline von Montag bis Freitag zwischen 9 und 19 Uhr unter 0800 22 12 00 80.

https://www.oegb.at/cms/S06/S06_0.a/1342627517990/home/jobundcorona-at-die-wichtigsten-infos-auf-einer-plattform-von-oegb-und-ak

45 Arbeitsjahre sind genug – ÖGB gegen Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung

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Laut Regierungsprogramm sind erstmal keine Verschlechterungen geplant. Trotzdem soll „Hacklerregelung“ abgeschafft werden

Seit Jahresanfang gilt wieder die sogenannte abschlagsfreie „Hacklerregelung“. So werden Personen, die 45 Arbeitsjahre erworben haben und vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, keine Pensionsabschläge mehr abgezogen. Laut Bundeskanzler Sebastian Kurz soll diese Bestimmung aber bald wieder abgeschafft werden.

Abschaffung durch die Hintertür?

Der ÖGB hat das Regierungsprogramm selbst auf die abschlagsfreie „Hacklerregelung“ (45 Arbeitsjahre-Regelung) geprüft und dazu kein einziges Wort gefunden. Trotzdem unterstreicht Bundeskanzler Kurz in einem ORF-Interview, dass die Regierung die abschlagsfreie Hacklerregelung überarbeiten wird: „Wir müssen uns sicherlich anschauen, wie wir das reparieren können.“

ÖGB spricht sich dagegen aus

ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann ist gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Hacklerregelung: „Die Regierung muss daran arbeiten, dass es ein gutes Leben für alle arbeitenden Menschen in Österreich gibt – Frauen gegen Männer auszuspielen, ist keine Lösung.“ Die Forderung, die Pensionen der Frauen anzuheben, steht dazu jedoch in keinem Widerspruch. Dazu braucht es eine Reihe von Maßnahmen, vor allem aber den flächendeckenden Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen, damit Frauen nicht aufgrund von Betreuungspflichten zur Teilzeitarbeit gezwungen werden. „Teilzeitbeschäftigung reduziert das Einkommen, senkt damit die Pensionshöhe und erhöht die Gefahr der Altersarmut“, unterstreicht Schumann.

Die Regierung muss daran arbeiten, dass es ein gutes Leben für alle arbeitenden Menschen in Österreich gibt – Frauen gegen Männer auszuspielen, ist keine Lösung.

Auch die Anrechnung von Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes bei der abschlagsfreien 45 Arbeitsjahre-Regelung sowie die Neuberechnung aller Pensionsleistungen ohne Abschläge bei jenen Menschen, die zwischen 2014 und 2019 in Pension gegangen sind, sind Forderungen, für die der ÖGB einsteht. Zusätzlich sollte die Regelung auch auf BeamtInnen sowie für definitiv gestellte Beschäftigte der Bahn und der Post ausgedehnt werden.

PROSIT!

Großer Silvesterumtrunk am Amstettner Hauptplatz.

Zur Info! Nein, hier handelt es sich nicht um einen zeitlich redaktionellen Fehler. Es ist wahr! Die Frauen in der Region Mostviertel hatten Anlass Silvester zu feiern. Gefeiert wurde „Equal Pay Day“, der heuer auf den 21. Oktober fiel. Dies ist ja bekanntlich der Tag ab dem „Frau“ bis zum Jahresende „Gratis“ arbeitet, also heuer genau 72 Tage. Männer haben zu diesem Zeitpunkt bereits so viel verdient wie Frauen im ganzen Jahr. Treffpunkt war der Marktplatz in Amstetten wo die Besucherinnen mit einem Glas Sekt auf ihr Jahresende anstoßen konnten. Ziel dieser Aktion war es auf die Lohnschere und die ungleiche Verteilung von unbezahlter Arbeit zwischen Frauen und Männern aufmerksam zu machen. „Frauen in Österreich arbeiten heuer im Vergleich zu Männern im Durchschnitt 72 Tage unbezahlt. Unser Ziel ist: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, so Mag. Ehmayr Waltraud, Vorsitzende der Gewerkschaftsfrauen im Mostviertel.

ÖGB Familienwandertag

Unter dem Motto „Lerne deine Heimat kennen“ führte der diesjährige ÖGB Familienwandertag in die Berge von Scheibbs. Trotz Nebel marschierten die Mitglieder rauf zur Jelinekwarte und übers versteckte Grubtal retour. Gestärkt wurde auf italienisch bei Pizza & Co in der Pizzeria Giovanni.